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Weil die Stadt Schwabach den Baumbestand im Stadtgebiet erhalten und schützen will, gibt es seit 1987 die "Baumschutzverordnung".


Welche Bäume sind geschützt?
Geschützt sind:
  • Bäume innerhalb der in einer Karte festgelegten Gebiete (in der Regel sind dies alle bebauten Ortsteile der Stadt Schwabach),
  • alle Bäume, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter haben,
  • mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Umfang von mehr als 60 cm hat.
Ausgenommen sind:
  • Obstbäume, außer Walnuss, Roßkastanie und Esskastanie,
  • abgestorbene Bäume,
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen.
Ein geschützter Baum darf keinesfalls ohne Genehmigung der Stadt Schwabach
  • gefällt oder so geschnitten werden, dass er sein charakteristisches Aussehen verliert,
  • so geschädigt werden, dass er abstirbt oder seine Lebenskraft beeinträchtigt wird, zum Beispiel durch Verletzung des Stammes oder der Wurzeln.
Außerdem dürfen nicht ohne Genehmigung
  • seine Äste entfernt werden, es sei denn, sie sind nachweisbar abgestorben,
  • in seinem Wurzelbereich Eingriffe vorgenommen werden (zum Beispiel Abgrabungen),
  • chemische Mittel (zum Beispiel Streusalz, Unkrautvernichter, Öl) unter der Baumkrone ausgeschüttet werden.
Erlaubt sind:
  • fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen, die zur Erfüllung der Verkehrssicherheitspflicht erforderlich sind,
  • die fachgerechte Beseitigung abgestorbener Baumteile.

Gute Tipps für den richtigen Baumschnitt geben Ihnen gern die städtischen Baumpfleger unter Telefon 09122 860-670.

Eine Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn
  • ein Baum Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet und andere Sicherungsmaßnahmen nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind,
  • ein Baum so krank oder geschädigt ist, dass er nicht erhalten werden kann,
  • die ausgeübte gewerbliche Nutzung eines Grundstückes unzumutbar beeinträchtigt wird,
  • ein Baum bauliche Schäden verursacht,
  • ein Rechtsanspruch auf Bebauung besteht, die ohne Beseitigung des Baumes nicht verwirklicht werden könnte.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Baum fällen möchte?

Es genügt ein formloser Antrag auf Fällerlaubnis oder Rückschnitt bei der Stadtgärtnerei.

Dabei sollten Sie folgende Fragen beantworten:
  • Welche Baumart soll gefällt / zurückgeschnitten werden?
  • Welchen Stammumfang hat der Baum in einem Meter Höhe?
  • Warum soll der Baum gefällt/zurückgeschnitten werden?

Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer an. Eine Fachkraft der Stadtgärtnerei begutachtet den Baum und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung.

Ihr Ansprechpartner bei der Stadtgärtnerei:
Thomas Mulzer
O' Brien-Straße 6
91126 Schwabach
Telefon: 09122 860-670
Fax: 09122 860-658
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Was mache ich, wenn auf meinem Baugrundstück Bäume stehen, die bei der Bebauung nicht erhalten werden können?

Über die Genehmigung von Baumfällungen wird im Rahmen der Baugenehmigung entschieden. Dazu benötigt das Bauordnungsamt folgende Unterlagen:

Sie können sich aber auch an die Bürgerbauberatung wenden.


Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise für Anträge im Zusammenhang mit der Baumschutzverordnung.