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Wiese mit blühenden Obstbäumen

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nach Art. 10 des Bayerischen Naturschutzgesetzes geschützte Bereiche mit besonders schönem und schützenswertem Landschaftsbild und Naturhaushalt. Ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde dürfen in Landschaftsschutzgebieten die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes und der besondere Erholungswert für die Allgemeinheit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Als Landschaftsschutzgebiete werden landschaftlich besonders schöne, relativ großflächige Gegenden ausgewiesen, die insbesondere im Ballungsraum der Bevölkerung zur Naherholung dienen, zum Beispiel zum Spazierengehen, Radfahren oder einfach um die Natur zu erleben. Deshalb liegen Landschaftsschutzgebiete normalerweise nicht in bebauten Ortsteilen.

Landschaftsschutzgebiete in Schwabach

Als Landschaftsschutzgebiete sind alle Täler und fast alle Wälder Schwabachs geschützt. Dazu kommen einige besondere Gebiete wie der landschaftlich sehr reizvolle Weinberg westlich der Altstadt und nördlich des Schwabachtales, der Standortübungsplatz nordwestlich des Eichwasens (mit eigener LSG-Verordnung) oder auch die landwirtschaftlich genutzte Umgebung des Teufelsholzes nördlich von Limbach mit kleinen Wiesentälchen.

In den Schwabacher Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen sind bestimmte Regeln festgelegt, die dafür sorgen sollen, dass der Naturhaushalt intakt bleibt. Für das Freizeitverhalten bedeutet das zum Beispiel: Zelten und Feuermachen ist nicht erlaubt, Fahrradfahrer müssen in Landschaftsschutzgebieten auf den Wegen bleiben, Fahrzeuge dürfen nur auf dafür zugelassenen Wegen und Plätzen gefahren und geparkt werden.

Über nachfolgende Links können Sie sich einen Überblick über die insgesamt 12 Landschaftsschutzgebiete auf dem Gebiet der Stadt Schwabach verschaffen.

Die Verordnung über Landschaftsschutzgebiete (LSchV) als Teil des Ortsrechts der Stadt Schwabach enthält eine Liste mit der genauen Lage von elf der Landschaftsschutzgebiete. Das Landschaftschutzgebiet im Bereich des ehemaligen Übungs- und Schießgeländes der US-Army zwischen den Stadtteilen Eichwasen und Oberbaimbach ist in einer eigenen Verordnung festgelegt (LSchV-US-Army).

In der Landschaftsschutzkarte im PDF-Format können Sie die Verbreitung der Landschaftsschutzgebiete (in grüner Farbe) mit der entsprechenden Nummer sehen, daneben aber auch geschützte Landschaftsbestandteile (orange) und Naturdenkmäler (rot). Die Zoomfunktion von Acrobat-Reader erlaubt es, einen beliebigen Ausschnitt der Karte zu wählen.