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Die Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerbüros und der Volkshochschule sowie des Pflegestützpunkts schließen am Mittwoch, 19. November, wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits um 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Stadtbibliothek ist von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Mittwoch, 23. November

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus. Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden

Zum Schutz der Geflügelhaltungen in der Stadt Schwabach werden ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Darin werden abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügel-haltungen verhindert werden.

Weiterhin werden Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind in der Stadt Schwabach untersagt. Nicht von dieser Maßnahme betroffen sind Ausstellungen, Märkte und Schauen von Tauben.
Auch ein Verbot der Fütterung von Wildvögeln (hierunter fallen freilebende: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) in der Stadt Schwabach wird erlassen.

Die Fütterung von anderen Wildvögeln, z.B. Meisen, Spatzen usw. unterliegt nicht dem Verbot. Das Aufhängen von Meisenknödel oder das Füttern im Vogelhäuschen dieser Wildvögel bleibt weiter erlaubt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht ohne Schutzmaßnahmen angefasst werden. Der Fund von toten Wildvögeln (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) soll dem Veterinäramt des Landkreises Roth mitgeteilt werden.

Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt des Landkreises Roth unter der Nummer 09171/81-1650 oder erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm