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Foto (Stadt Schwabach), von links: Lutz Pfüller (Sachgebietsleiter Straßenverkehrsangelegenheiten), Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht, Stadtbaurat Ricus Kerckhoff, Michael Schoplocher (Leiter des Ordnungsamts)
Foto, von links: Lutz Pfüller (Sachgebietsleiter Straßenverkehrsangelegenheiten), Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht, Stadtbaurat Ricus Kerckhoff, Michael Schoplocher (Leiter des Ordnungsamts)

Die Straße „Am Siechweiher“ ist Schwabachs erste Fahrradstraße. Mit der Ausweisung der Straße zwischen Jahnstraße und B466 als Fahrradstraße treten neue Verkehrsregeln in Kraft. Die Kennzeichnung erfolgt durch entsprechende Verkehrszeichen. Der Vorrang für den Radverkehr war eine Idee aus der Bürgerversammlung „Gesamtstadt“.

Stadtrechtsrat und Umweltreferent Knut Engelbrecht erläutert: „Für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik müssen wir uns Gedanken über die sinnvolle Raumaufteilung zwischen Kraftfahrzeugen, Radlern und Fußgängern machen. Eine Fahrradstraße ist dazu eine gute und sinnvolle Möglichkeit.“ Die Straße „Am Siechweiher“ wurde als Premieren-Fahrradstraße ausgewählt, da sie als von Radlern häufig genutzte Verbindung vom Schwabacher Westen in die Innenstadt genutzt wird und sich auch baulich dafür gut eignet. „Bei guten Erfahrungen kann die Fahrradstraße im künftigen Mobilitätskonzept in Schwabach eine wichtige Rolle spielen“, ist auch Stadtbaurat Ricus Kerckhoff überzeugt.

„Wir werden die Fahrradstraße ein Jahr lang als Pilotprojekt testen“, erklärt Bürgermeister Dr. Thomas Donhauser. Anschließend werden die Erfahrungen zusammengefasst und fließen in künftige Verkehrsplanungen ein.

Die Verkehrsregeln einer Fahrradstraße fasst Lutz Pfüller, Sachgebietsleiter Straßenverkehr der Stadt Schwabach, zusammen:
Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge gesperrt. Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht fahren. Ausnahmen gelten hier durch ein Zusatzschild für Anlieger. Nur diese dürfen in einer Fahrradstraße auch parken. In der Regel können Fahrradstraßen in beiden Richtungen benutzt werden. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“.

Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.