Tätigkeiten
Kommunalbeamte und -beamtinnen der dritten Qualifikationsebene übernehmen qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben oder auch Führungsaufgaben. Sie treffen Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften, überwachen die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, planen und organisieren, beraten Bürgerinnen und Bürger und leiten - als Führungskräfte - die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Ablauf des Dualen Studiums
Dreijährige Ausbildungszeit mit
- Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof/Oberfranken
- und praktischer Ausbildung in den verschiedenen Bereichen der Stadt Schwabach
- Abschluss: "Dipl. Verwaltungswirt/in (FH)"
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge von derzeit (Stand Sommer 2020) rund 1.200 Euro brutto.
Inhalte des Studiums
- öffentliches und privates Recht
- Wirtschafts- und Finanzlehre
- Sozialwissenschaften
- Verwaltungslehre
- Informatik
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist Pflicht.
In den Studienfächern sind während der Studienzeit Leistungsnachweise (Klausuren) zu erbringen, die der Ermittlung des Kenntnisstandes dienen.
Die Zwischenprüfung besteht aus vier schriftlichen Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden.
In der Qualifikationsprüfung werden sechs schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden verlangt. Außerdem muss eine Diplomarbeit erstellt und eine praktische Prüfung mit einer Prüfungsdauer von ca. 30 Minuten abgelegt werden.
Praktische Ausbildung in der Stadtverwaltung
Während der berufspraktischen Ausbildung in der Stadtverwaltung lernen die Anwärterinnen und Anwärter die verschiedenen Ämter und Diensstellen kennen und erhalten dabei einen Einblick in die Organisation und Tätigkeiten.
Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzungen nach den gesetzlichen Vorschriften:
- Mindestens unbeschränkte Fachhochschulreife oder anderer gleich- bzw. höherwertiger Schulabschluss
- Deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, oder die Staatsangehörigkeit von Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
Zwingend für eine Einstellung ist die Teilnahme am zentralen Ausleseverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses im Oktober.
Die Stadt Schwabach führt nach Vorliegen der Platzziffer des zentralen Ausleseverfahrens ein ergänzendes gesondertes Auswahlverfahren durch. Grundlage hierfür ist die "Satzung über das ergänzende gesonderte Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst" (VorbDAuswVfS). Das Auswahlverfahren wird nach den Regeln eines Assessmentcenters durchgeführt und besteht aus einem strukturierten Interview, einer Präsentationsübung, einem Rollenspiel und einer Gruppenübung.
Bewerbung
Für den Ausbildungsbeginn am 1. Oktober eines Jahres müssen Sie sich von März bis Juli im Jahr zuvor online beim Landespersonalausschuss bewerben (Auswahlverfahren für die Studienplätze - Anmeldung - online-Antrag). Bitte tragen Sie im online-Antrag bei Verwendungswünsche "Kommune-Stadt Schwabach" ein.
Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen ist dann nicht mehr erforderlich.
Sollten Sie von der Möglichkeit der Online-Bewerbung (Link siehe unten) keinen Gebrauch machen, senden Sie Ihre Bewerbung bitte mit vollständigen Unterlagen (Bewerbung, Kopien des letzten Schulzeugnisses und Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren) an die Stadt Schwabach, Amt für Personal und Organisation, Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach.
Den Antrag erhalten Sie während der Ausschreibungsfrist bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder auf telefonische Anfrage (Telefon 09122 860-361) auch von uns.