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Sie wollen Ihre persönliche Zukunft und die der Stadt Schwabach aktiv gestalten?

Wenn Sie ein Interesse für öffentliche Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft haben, sind Sie bei uns richtig. Außerdem sollten Sie sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen und für Rechts- und Verwaltungsfragen intererssieren. Wenn Ihnen auch der Umgang mit Menschen Freude macht, dann starten Sie doch eine Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten. Schon während der Ausbildung lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen kennen, die an die Verwaltung der kleinsten kreisfreien Stadt Bayerns gestellt werden. Je nach Einsatzbereich kümmern Sie sich als Sachbearbeitende/r um die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger, beraten, wickeln den Zahlungsverkehr ab oder bereiten Entscheidungen vor.

Das sollten Sie mitbringen:

Sie besitzen mindestens den qualifizierenden Mittelschul-Abschluss oder erreichen diesen bis zum Einstellungsbeginn.
Sie nehmen erfolgreich am Auswahlverfahren teil. Diese findet im Sommer oder Herbst des Jahres statt, das dem Einstellungsjahr vorangeht.

Darüber hinaus sollten Sie ein offener und kommunikativer Mensch sein und gern mit anderen zu tun haben. Eine schnelle Auffassungsgabe sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind aber kein/e Einzelkämpfer/in – vielmehr arbeiten Sie gerne in einem Team.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Berufsausbildung dauert drei Jahre. Theoretische Ausbildungsabschnitte an der Bayerischen Verwaltungsschule und an der Berufsschule wechseln mit praktischen Ausbildungsabschnitten in den verschiedenen städtischen Dienststellen ab.
Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. September.

Theoretische Ausbildung

Die fachtheoretische Ausbildung findet im Blockunterricht an der Berufschule (B9) in Nürnberg (6 mehrwöchige Berufsschulblöcke) und im Rahmen von Fachlehrgängen an der Bayerischen Verwaltungsschule im Ortslehrgang Nürnberg (6 mehrwöchige Fachlehrgänge) statt.

An der Berufsschule werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Verwaltungshandeln
  • Personalwirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Textverarbeitung
  • Sozialkunde

An der Berufsschule werden Schulaufgaben und Ex(temporal)en geschrieben sowie mündliche Abfragen durchgeführt.

Inhaltliche Schwerpunkte an der Bayerischen Verwaltungsschule sind die Lehrgebiete:

  • Recht (z.B. Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Sicherheitsrecht, Privatrecht)
  • Wirtschaft- und Finanzlehre (z.B. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen)
  • Verwaltungslehre (z.B. Verwaltungsorganisation)

Insgesamt sind 20 Klausuren bei der Bayerischen Verwaltungsschule zu schreiben, jeweils am Ende der jeweiligen Fachlehrgänge. Diese sollen, ebenso wie die Zwischenprüfung, den Leistungsstand der Auszubildenden anzeigen.
Darüber hinaus ist am Ende des dritten Ausbildungsjahres schließlich noch die Abschlussprüfung zu absolvieren. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die hier erzielten Ergebnisse werden im Rahmen des Gesamtprüfungsergebnisses berücksichtigt.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Ämtern der Stadt Schwabach. Durch konkrete und praxisbezogene Tätigkeiten lernen Sie die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge einer/s Verwaltungsfachangestellten kennen und werden so systematisch mit den Berufsinhalten vertraut gemacht.
Sie bekommen Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens mit, wenden Rechtsvorschriften fallbezogen an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.
Sie stellen als Mitarbeiter/in der Stadt Schwabach durch einen dienstleistungsorientierten Umgang eine umfassende Beratung unserer Bürgerinnen und Bürger sicher. Sie bearbeiten als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter Anträge und Anfragen, treffen die notwendigen Verwaltungsentscheidungen, erledigen aber auch organisatorische Tätigkeiten.
Es erwartet Sie also eine Vielzahl von anspruchsvollen und abwechslungsreichen Aufgaben: Von der Ausstellung eines Personalausweises über die Gewährung von Arbeitslosengeld II bis hin zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis und der Ausstellung eines Führerscheines. Im Rahmen der Ausbildung sollen Sie einen breiten Einblick in die Aufgaben unserer Stadtverwaltung erhalten. Darüber hinaus erhalten Sie Rückmeldung über Stärken und Schwächen, damit Sie Ihre persönliche Weiterentwicklung aktiv angehen können. Ziel ist es stets, Sie auf Ihren späteren Einsatz nach der Ausbildung vorzubereiten.

Wie hoch ist ihr Verdienst während und nach Abschluss der Ausbildung?

(Stand März 2021)

Bereits während der Ausbildung erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung

im 1. Jahr in Höhe von 1.018,26 €
im 2. Jahr in Höhe von 1.068,20 €
im 3. Jahr in Höhe von 1.114,02 €

zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen und einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bekommen Sie eine Abschlussprämie in Höhe von 400 €.

Auszubildende erhalten 30 Tage Jarhresurlaub.

Nach der Ausbildung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgt entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird. Es gilt das Leistungsprinzip. Das Gesetz sieht daher bestimmte Eingruppierungskriterien vor. Hat eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter eine Stelle inne und erfüllt alle Stellenmerkmale, so erfolgt die Eingruppierung entsprechend der vorher festgelegten Stellenbewertung.

Das Anfangsgehalt beträgt in der niedrigsten Entgeltgruppe EG 05, Stufe 1, zurzeit 2.480,75 €.

Darüber hinaus erhalten Sie auch hier vermögenswirksame Leistungen und eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen.

Fallen Kosten für die Ausbildung an?

Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Schwabach getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind.

Die Fahrten zur Berufsschule und zur Bayerischen Verwaltungsschule werden nach Maßgabe des § 10 TVAöD erstattet.

Wie sieht die Arbeitszeit aus?

Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden, für Volljährige 39 Stunden.
Aufgrund großzügiger Gleitzeitregeln kann Ihre tägliche Arbeitszeit außerhalb der Schulzeiten in den meisten Einsatzbereichen ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit flexibel gestaltet werden.

Wie sind die Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung?

Die Ausbildungszahlen im Verwaltungsbereich orientieren sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Stadt Schwabach und damit bestehen bei guten Ausbildungsleistungen auch hervorragende Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung.

Wie könnte Ihr späterer Arbeitsplatz aussehen?

Sie werden im Rahmen der Ausbildung auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung vorbereitet , so dass Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung annähernd überall tätig werden können.
Im Rahmen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung können Sie sich danach auch auf intern ausgeschriebene Stellen bewerben und sich innerhalb der Stadtverwaltung beruflich verändern. Es erwarten Sie also später unterschiedlichste Einsatzbereiche, die Arbeitsplatzwechsel und somit Beschäftigung je nach Ihren Interessen und Fähigkeiten ermöglichen.

Welche beruflichen Perspektiven eröffnet Ihnen die Stadtverwaltung Schwabach?

Unseren Beschäftigten stehen umfangreiche berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zur Verfügung. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung wird u.a. ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Fort- und Weiterbildungsprogramm angeboten.

Darüber hinaus können besonders qualifizierte und motivierte Verwaltungsfachangestellte sich zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt weiterbilden und in den gehobenen Verwaltungsdienst aufsteigen. Dafür absolvieren Sie eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung, den sogenannten Angestelltenlehrgang II.

Wann kann ich mich bewerben?

Die Ausbildungsplätze werden im Frühjahr des Vorjahres ausgeschrieben.
Das Ende der Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Hinweis

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt.
Die Stadt Schwabach verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und freut sich auf Bewerbungen von Interessentinnen und Interessenten unabhängig von ihrer Nationalität und Herkunft.