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Beamtenanwärterin/Beamtenanwärter für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst

Wenn Sie Interesse für öffentliche Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft haben, sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen, Rechts- und Verwaltungsfragen Ihre Neugierde wecken, Ihnen aber auch der Umgang mit Menschen wichtig ist, dann starten Sie mit einem dualen Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) in eine interessante und abwechslungsreiche Zukunft.

Bereits während des Studiums lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen kennen, die an die Verwaltung der kleinsten kreisfreien Stadt Bayerns gestellt werden. Sie lösen anspruchsvolle Managementaufgaben und setzen diese als Repräsentantin bzw. Repräsentant der Stadt Schwabach effizient um.

Je nach Einsatzbereich nehmen Sie eine gehobene Sachbearbeitung wahr, beschäftigen sich mit komplexen Fragestellungen, steuern Arbeitsabläufe, kümmern sich jedoch auch um die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger und erbringen Beratungsleistungen. Wenn Sie neben der Begeisterung für Ihre Arbeit auch hohe Einsatzbereitschaft und soziale Kompetenz mitbringen, haben Sie später unter Umständen die Chance, Ihr eigenes Team oder Ihre Abteilung zu leiten. Auf den Punkt gebracht befähigt Sie das Studium zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitertätigkeit bis hin zu Führungsaufgaben im Bereich des mittleren und gehobenen Managements in der Verwaltung.

Sie bekommen also einen attraktiven, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf – in und für Schwabach.

Das sollten Sie mitbringen:

Um Beamtenanwärterin/Beamtenanwärter in der dritten Qualifikationsebene zu werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

Sie besitzen die unbeschränkte Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder erwerben diese bis zum Einstellungstermin.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz oder erwerben diese bis zum Einstellungstermin.
Zum Einstellungszeitpunkt dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sie nehmen erfolgreich an der Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses im Oktober des Jahres, das dem Einstellungsjahr vorangeht, teil. Nähere Informationen hierzu können Sie der Homepage des Bayerischen Landespersonalausschusses entnehmen.

Eine schnelle Auffassungsgabe sowie die Fähigkeit zu flexiblem Denken und Handeln sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Geschick im Umgang mit Menschen, ein offenes und kommunikatives Wesen sowie Teamgeist sind besonders wichtig – nicht nur im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch in der Kooperation und Zusammenarbeit mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie später in Führungsaufgaben.

Wie läuft das Studium ab?

Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre. Er gliedert sich in 21 Monate Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Hof/Saale und 16 Monate Praktika in den verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Schwabach. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Oktober. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird Ihnen der akademische Grad der Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. des Diplom-Verwaltungswirts (FH) verliehen.

Fachtheoretisches Studium

Das fachtheoretische Studium findet im Rahmen von 4 Studienabschnitten an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern statt und umfasst vor allem rechts-, wirtschafts- und verwaltungswissenschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Studieninhalte. Die fachtheoretischen Studienabschnitte bestehen aus Vorlesungen, fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen, fachspezifischen Übungen sowie Projekten. Die Studienfächer gliedern sich in die drei großen Fachgruppen:

  • Recht (z.B. Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Sozialrecht, Privatrecht, Europarecht)
  • Wirtschafts- und Finanzlehre (z.B. Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Kommunale Haushaltswirtschaft)
  • Verwaltungslehre (z.B. Verwaltungsorganisation, Soziologie, Personalmanagement)

Insgesamt sind während des kompletten Studiums 33 Klausuren mit einer Bearbeitungsdauer von 1 ½ bis 5 Stunden abzulegen. Diese dienen als Leistungsstandanzeiger für die Studierenden. Im zweiten Studienjahr findet gegen Ende des 2. Fachstudienabschnittes eine Zwischenprüfung statt, deren Bestehen Voraussetzung für die Weiterführung des Studiums ist (bei einmaliger Wiederholungsmöglichkeit). Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt in das Gesamtprüfungsergebnis mit ein.
Die Studierenden erstellen dann zu Beginn des 4. Fachstudienabschnittes eine Diplomarbeit, für welche ihnen eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten, davon 1 ½ Monate vorlesungsfrei, zur Verfügung steht. Über die Diplomarbeit findet ein Fachgespräch statt. Das Ergebnis der Diplomarbeit fließt ebenfalls in das Gesamtprüfungsergebnis mit ein.
Darüber hinaus ist am Ende des 4. Fachstudienabschnittes schließlich noch die Qualifikationsprüfung zu absolvieren. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die hier erzielten Ergebnisse werden natürlich im Rahmen des Gesamtprüfungsergebnisses berücksichtigt.

Berufspraktische Studienzeiten

Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Ämtern der Stadt Schwabach. Durch konkrete und praxisbezogene Tätigkeiten lernen Sie die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge der dritten Qualifikationsebene kennen und werden systematisch mit den Berufsinhalten vertraut gemacht. Sie bekommen Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens mit, wenden Rechtsvorschriften fallbezogen an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Sie stellen als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Stadt Schwabach durch einen dienstleistungsorientierten Umgang eine umfassende Beratung unserer Kundinnen und Kunden sicher. Sie bearbeiten als Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter Anträge und Anfragen, treffen die notwendigen Verwaltungsentscheidungen, steuern Arbeitsabläufe, erledigen aber auch organisatorische Tätigkeiten. Als Beamtinnen und Beamte der dritten Qualifikationsebene übernehmen Sie hierbei in der Regel die schwierigen und komplexen Fälle und Fragestellungen, da Sie im Rahmen Ihres Studiums für eine gehobene Sachbearbeitung befähigt werden, was sich u.a. in der Auseinandersetzung mit Kommentarmeinungen und Rechtsprechung widerspiegelt. Sie lösen anspruchsvolle Managementaufgaben und setzen diese als Repräsentantin bzw. Repräsentant der Stadt Schwabach effizient um. Im Kundenkontakt übernehmen und bewältigen Sie speziell auch konfliktträchtige Situationen, in denen es neben dem Fachwissen vor allem auch auf Verhandlungsgeschick, kommunikative Fähigkeiten und weitere soziale Kompetenzen ankommt.

Es erwartet Sie also eine Vielzahl von anspruchsvollen und abwechslungsreichen Aufgaben: Vom Erlass einer sicherheitsrechtlichen Anordnung, der Erteilung einer Baugenehmigung über die Gewährung von Arbeitslosengeld II, der Organisation von wichtigen kulturellen Veranstaltungen bis hin zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige. Im Rahmen der Ausbildung sollen Sie einen breiten Einblick in die Aufgaben unserer Stadtverwaltung erhalten. Darüber hinaus erhalten Sie Rückmeldung über Stärken und Schwächen, damit Sie Ihre persönliche Weiterentwicklung aktiv angehen können. Ziel ist es stets, Sie auf Ihren späteren Einsatz nach der Ausbildung vorzubereiten.

Für Studierende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden, für Volljährige 40 Stunden. Aufgrund großzügiger Gleitzeitregeln kann Ihre tägliche Arbeitszeit außerhalb der Schulzeiten in den meisten Einsatzbereichen ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit flexibel gestaltet werden.

Welchen Status haben Sie während des Vorbereitungsdienstes?

Bereits mit Studienbeginn werden Sie zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Widerruf ernannt. Hiermit entstehen spezielle Rechte und Pflichten, die für Beamtinnen und Beamte gesetzlich geregelt sind, da Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis befinden. Sie erhalten keinen Ausbildungsvertrag, denn die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Mit der Anmeldung bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern erwerben Sie auch gleichzeitig für die Dauer des Studiums einen Studentinnen- bzw. Studentenstatus.

Wie hoch ist ihr Verdienst während und nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes?

Stand: April 2021

Bereits während des Studiums erhalten Sie monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.300 € brutto.

Dazu kommen vermögenswirksame Leistungen, eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie eventuell ein Familienzuschlag (bei Verheirateten und Eltern).

Nach dem Studium beträgt das Anfangsgehalt in Besoldungsgruppe A9, Stufe 1, zurzeit rund 2.800 € brutto.

Darüber hinaus erhalten Sie neben den bereits oben aufgeführten zusätzlichen Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlung und Familienzuschlag eine Stellenzulage. Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen.

Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).

Welche Sozialleistungen gewährt die Stadt Schwabach ihren Anwärterinnen und Anwärtern?

Alle Sozialleistungen, die die Stadt Schwabach ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet, gelten selbstverständlich auch für unsere Nachwuchskräfte.

Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Pflegeversicherung besteht jedoch Versicherungspflicht.
Schon als Beamtenanwärterin und Beamtenanwärter haben Sie einen Beihilfeanspruch. Beihilfe ist eine anteilige Erstattung von konkret angefallenen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie zu Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen durch den Dienstherren an die Beihilfeberechtigte bzw. den Beihilfeberechtigten. Die Beihilfe deckt in der Regel 50 bis 80% der Kosten ab. Um die Restkosten zu begleichen, sollten Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

Fallen Kosten für das Studium an?

Die Konzeption als dualer Studiengang bietet für Sie den Vorteil, dass Sie schon während Ihres Studiums in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Schwabach stehen. Im Rahmen des Studiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern müssen Sie keine Gebühren bezahlen, da sämtliche Studien- und Prüfungsgebühren von der Stadt Schwabach getragen werden. Außerdem wird eine unentgeltliche Unterkunft für unsere Studierenden an der Fachhochschule in Hof zur Verfügung gestellt.

Die Fahrten zur Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern werden nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und der Trennungsgeldverordnung (TGV) erstattet. Lediglich die Hilfsmittel wie die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern müssen von den Anwärterinnen und Anwärtern selbst getragen werden.

Übernahmechancen nach dem Studium

Die Ausbildungszahlen im Verwaltungsbereich orientieren sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Stadt Schwabach und damit bestehen bei guten Ausbildungsleistungen auch hervorragende Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung.

Sie werden im Rahmen des Vorbereitungsdienstes generalistisch ausgebildet. Dies bedeutet, dass Sie in der Ausbildung auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung vorbereitet werden, so dass Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Vorbereitungsdienstes annähernd überall tätig werden können. Im Rahmen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung können Sie sich danach auch auf intern ausgeschriebene Stellen bewerben und sich innerhalb der Stadtverwaltung beruflich verändern. Es erwarten Sie also später unterschiedlichste Einsatzbereiche, die Arbeitsplatzwechsel und somit Beschäftigung je nach Ihren Interessen und Fähigkeiten zulassen. Eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten auf einem hohen Anforderungsniveau kommen auf Sie zu. Die Übernahme einer qualifizierten Sachbearbeitung bedeutet das selbständige und verantwortliche Bearbeiten und Entscheiden im eigenen Aufgabenbereich, wobei es stets um komplexe Aufgabenstellungen und Fallbearbeitung geht. Ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. als Sachbearbeiter können die Leitung eines Sachgebietes bzw. die Leitung einer Abteilung folgen.

Welche beruflichen Perspektiven eröffnet Ihnen die Stadtverwaltung Schwabach?

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen umfangreiche berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zur Verfügung. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung wird u.a. ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Fort- und Weiterbildungsprogramm angeboten.

Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis zur Verwaltungsrätin bzw. zum Verwaltungsrat. Darüber hinaus können besonders qualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte in die vierte Qualifikationsebene (ehemaliger höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst) im Wege der modularen Qualifikation aufsteigen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich online beim Landespersonalausschuss. Bitte tragen Sie im Online-Antrag bei Verwendungswünsche "Kommune-Stadt Schwabach" ein. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen ist dann nicht mehr erforderlich.

Sollten Sie von der Möglichkeit der Online-Bewerbung (Link siehe unten) keinen Gebrauch machen, senden Sie Ihre Bewerbung bitte mit vollständigen Unterlagen (Bewerbung, Kopien des letzten Schulzeugnisses und Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren) an die Stadt Schwabach Amt für Personal und Organisation Ludwigstraße 16 91126 Schwabach. Den Antrag erhalten Sie während der Ausschreibungsfrist bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder auf telefonische Anfrage (Tel. 09122 860-361) auch von uns.

Anmeldefrisst beim Landespersonalausschuss

Mitte März bis Anfang Juli für den Studienbeginn im darauffolgenden Jahr (Beginn immer zum 1. Oktober)

Hinweis

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stadt Schwabach verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.