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Die fachtheoretische Ausbildung findet im Rahmen von fünf Fachlehrgängen an der Bayerischen Verwaltungsschule im Ortslehrgang Nürnberg statt. Inhaltliche Schwerpunkte sind hier die Lehrgebiete

  • Recht (z.B. Kommunalrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Privatrecht)
  • Wirtschaft- und Finanzlehre (z.B. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, kommunale Haushaltswirtschaft)
  • Verwaltungslehre (z.B. Verwaltungsorganisation)

Am Ende der jeweiligen Fachlehrgänge werden Klausuren geschrieben, insgesamt 25. Die Klausur-Noten fließen in das Gesamtprüfungsergebnis ein.
Im letzten Fachlehrgang ist schließlich noch die Qualifikationsprüfung zu absolvieren. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die hier erzielten Ergebnisse werden natürlich im Rahmen des Gesamtprüfungsergebnisses berücksichtigt.