
Das Abbrennen von Feuerwerk ist am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2026, im Bereich der Innenstadt, insbesondere auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge verboten. Auf das Verbot weisen, wie in den Vorjahren Hinweisschilder hin. Ziel dieses Verbots ist insbesondere der Schutz der besonders wertvollen Baudenkmäler in diesem Bereich. Zusätzlich sollen auch die Gefahren für die Feierenden auf dem Platz reduziert werden.
Auch außerhalb dieses besonders abgegrenzten Bereichs ist das Abschießen von Raketen und das Abbrennen von Böllern nicht überall zulässig. In der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist Feuerwerk generell verboten. Ebenso tabu ist Feuerwerk in Landschaftsschutzgebieten wie etwa dem Schwabachtal östlich und westlich der Altstadt, in geschützten Landschaftsbestandteilen wie dem Stadtpark sowie auf städtischen Grünanlagen wie etwa dem Totholzgarten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Sicherheitswacht und Polizei werden auf die Einhaltung des Verbots verstärkt achten.
French (FR)
Italian (IT)
Turkish (tr-TR)
Greek (el-GR)
Spanish (es-ES)
English (UK)
Deutsch