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Die Ämter der Stadtverwaltung einschließlich des Bürgerbüros und der Stadtbibliothek haben am Freitag, 11. Juli, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Vereinbarte Termine können dennoch stattfinden.

Der Pflegestützpunkt ist regulär von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist regulär von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist regulär von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Unsere vier Verbundmittelschulen hatten bis 2010 als Hauptschulen einen festumgrenzten Schulsprengel (Einzugsbereich nach Wohnadressen und damit auch nach abgebenden Grundschulen), der auch heute noch die für Sie zuständige Schule ist:


Schwabacher Karl-Dehm- Mittelschule:

Schüler aus der Luitpolt-Grundschule, aus den Grundschulen Kammerstein und Rohr/Regelsbach

Schwabacher Johannes-Kern-Mittelschule:

Schüler aus der Christian-Maar-Grundschule und der Johannes-Helm-Grundschule (mit Ortsteilen Penzendorf und Schwarzach), aus der Grundschulen Wolkersdorf

Mittelschule Rednitzhembach:

Schüler aus der Grundschule Rednitzhembach und der Grundschule Schwanstetten (ehemaliger Schulverband)

Mittelschule Wendelstein:

Schüler aus der Grundschule Wendelstein und den Grundschulen Klein-/Großschwarzenlohe und Röthenbach St.Wolfgang

Wechsel innerhalb des Verbundes sind möglich,

müssen aber im Einzelfall beantragt und entschieden werden. Dabei ist folgendes Vorgehen notwendig:
• Ausfüllen des Antrages
• Begründung des Antrages (z.B. angestrebtes Bildungsangebot an der eigenen Schule nicht angeboten wie M-Zweig, V-Klasse, Praxis-Klasse, Profilklasse, Ganztag; auch denkbar: Betreuung, Zweitwohnsitz, Umzug...;)
• Die Entscheidung über den Antrag trifft die Rektorenkonferenz des Verbundes. Hier ist einstimmige Zustimmung notwendig.
Eine freie Wahl einer Schule im Verbund ist ohne Begründung nicht vorgesehen.

Wechsel aus dem Verbund heraus:

Hier ist das herkömmliche Verfahren zum Gastschulantrag notwendig, in dem ebenfalls gut begründet werden muss. Hier müssen abgebende und aufnehmende Schule zustimmen, ebenso wie die beteiligten Sachaufwandsträger – aufnehmende und abgebende Kommune.