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Die Stadt Schwabach erhebt als kommunaler Träger des Sachaufwands der Schwabacher Schulen für Gastschüler, die außerhalb der Stadt Schwabach ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, einen Gastschulbeitrag und für Gastschüler an Berufsschulen einen Kostenersatz. Voraussetzung hierfür ist ein rechtmäßig begründetes Gastschulverhältnis.

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