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Manche Kinder können nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Für diese Kinder suchen wir Pflegefamilien, die ihnen ein neues Zuhause geben. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern bleibt in der Regel erhalten. Es kommt vor, dass Kinder nicht mehr bei ihren Familien bleiben können – zum Beispiel, weil die Eltern überfordert, krank, verstorben oder inhaftiert sind. Dann steht das Amt für Jugend und Familie vor der Aufgabe, diesen Kindern eine neue Zukunftschance in einer Pflegefamilie zu eröffnen.

Wir suchen Eltern, die sich dieser Aufgabe stellen wollen.

Pflegeeltern zu werden, kann eine wertvolle Erfahrung und Bereicherung für die gesamte Familie sein. Pflegeeltern müssen bereit sein, sich mit dieser Aufgabe im Vorfeld intensiv auseinander zu setzen.
Dabei ist der Pflegekinderdienst der beratende und prüfende Partner, welcher Pflegekind und Pflegeeltern zusammenführt und der Pflegefamilie auch später in schwierigen Situationen und bei finanziellen Fragen zur Seite steht. Haben Sie Interesse an dieser Herausforderung? Dann rufen Sie uns an!


Es gibt unterschiedliche Formen der Vollzeitpflege:

  • Kurzzeitpflege: Das Kind wird für die Dauer einer Notsituation bzw. während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes in einer Pflegefamilie betreut.
  • Vollzeitpflege als zeitlich befristete Erziehungshilfe: Das Kind kehrt wieder in seine Herkunftsfamilie zurück, falls sich die Situation dort innerhalb eines absehbaren Zeitraums stabilisiert.
  • Vollzeitpflege auf Dauer: Das Kind lebt bis zum Erwachsenwerden in der Pflegefamilie.
  • Bereitschaftspflege: Kinder werden aus einer akuten familiären Notsituation heraus kurzfristig in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben.

Wenn Sie sich für eine Adoption interessieren, wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle im Landratsamt Roth.

 

Zum Thema

Downloads:

Flyer Pflegekinderdienst