Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Die Leistungen umfassen:
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Hilfe in Sonderfällen