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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

 

Die Stadt Schwabach unterstützt seit 1. Januar 2014 Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig. Er ermöglicht viele Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen.

Den Schwabach-Pass beantragen kann, wer Anspruch hat auf:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach  §§ 19, 34, 41 SGB VIII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz

Welche Leistungen gibt es?

  • Kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek (gilt nur für die Jahresgebühr Benutzerpass)
  • Freier Eintritt in das Stadtmuseum Schwabach
  • Kostenlose Stadtführungen
  • Kostenlos jährlich ein Angebot der Schwabacher Volkshochschule aus dem Fachbereich „Beruf“
  • Ermäßigung bei sonstigen Angeboten der Schwabacher Volkshochschule
  • Ermäßigter Eintritt bei städtischen Kulturveranstaltungen (z. B. LesArt etc.)
  • Übernahme von Verhüttungsmitteln (gesonderte Antragstellung erforderlich)

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Personalausweis oder der Reisepass
  • Bescheid über Leistungen, die bezogen werden