Die Stadt Schwabach unterstützt seit 1. Januar 2014 Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig. Er ermöglicht viele Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen.
Den Schwabach-Pass beantragen kann, wer Anspruch hat auf:
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
- Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Welche Leistungen gibt es?
- Kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek (gilt nur für die Jahresgebühr Benutzerpass)
- Freier Eintritt in das Stadtmuseum Schwabach
- Kostenlose Stadtführungen
- Kostenlos jährlich ein Angebot der Schwabacher Volkshochschule aus dem Fachbereich „Beruf“
- Ermäßigung bei sonstigen Angeboten der Schwabacher Volkshochschule
- Ermäßigter Eintritt bei städtischen Kulturveranstaltungen (z. B. LesArt etc.)
- Übernahme von Verhüttungsmitteln (gesonderte Antragstellung erforderlich)