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Die Stadt Schwabach unterstützt seit 1. Januar 2014 Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig. Er ermöglicht viele Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen.

Den Schwabach-Pass beantragen kann, wer Anspruch hat auf:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach  §§ 19, 34, 41 SGB VIII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz

Welche Leistungen gibt es?

  • Kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek (gilt nur für die Jahresgebühr Benutzerpass)
  • Freier Eintritt in das Stadtmuseum Schwabach
  • Kostenlose Stadtführungen
  • Kostenlos jährlich ein Angebot der Schwabacher Volkshochschule aus dem Fachbereich „Beruf“
  • Ermäßigung bei sonstigen Angeboten der Schwabacher Volkshochschule
  • Ermäßigter Eintritt bei städtischen Kulturveranstaltungen (z. B. LesArt etc.)
  • Übernahme von Verhüttungsmitteln (gesonderte Antragstellung erforderlich)

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Personalausweis oder der Reisepass
  • Bescheid über Leistungen, die bezogen werden