Banner Verwaltung & Politik

Wegen technischer Umstellungen in der Stadtverwaltung kann es am Freitag, 19. September, ab ca. 11 Uhr zu Störungen der städtischen Telefonanlage kommen. Wir bitten um Verständnis.

Die Ämter und Dienststellen der Stadt Schwabach sowie das Bürgerbüro sind am Kirchweihmontag, 22. September, ab 12 Uhr geschlossen.

Wer bekommt den Schwabach–Pass für Kinder?

Der berechtigte Personenkreis umfasst Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch hat auf:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeld

Die Stadt Schwabach unterstützt Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig und berechtigt derzeit zur:

  • Übernahme der kompletten VHS-Gebühren
  • Übernahme der kompletten Kosten für den Eintritt ins Museum
  • Übernahme der Kosten für den Elementarbereich der Städtischen Musikschule
  • Übernahme der Hälfte der Kosten für das komplette Kursangebot der PICK-Programme
  • Eintritt in das Schwabacher Freibad für einen Pauschalbetrag von je 1 Euro

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • Bescheid über Leistungen, die bezogen werden

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Erteilung eines Schwabach-Passes