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Wer bekommt den Schwabach–Pass für Kinder?

Der berechtigte Personenkreis umfasst Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch hat auf:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Kinderpflegegeld nach dem SGB VIII oder SGB XII
  • Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeld

Die Stadt Schwabach unterstützt Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Schwabach-Passes. Dieser ist für die Dauer von zwölf Monaten gültig und berechtigt derzeit zur:

  • Übernahme der kompletten VHS-Gebühren
  • Übernahme der kompletten Kosten für den Eintritt ins Museum
  • Übernahme der Kosten für den Elementarbereich der Städtischen Musikschule
  • Übernahme der Hälfte der Kosten für das komplette Kursangebot der PICK-Programme
  • Eintritt in das Schwabacher Freibad für einen Pauschalbetrag von je 1 Euro

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • Bescheid über Leistungen, die bezogen werden

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Erteilung eines Schwabach-Passes