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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge (KOF) wird auf Antrag gewährt für:

  • Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten oder erhalten können.
  • Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten oder erhalten können.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die wichtigsten Leistungen nach dem BVG sind:

  • Altenhilfe
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Darlehen
  • Bürgschaften und Zuschüsse
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Erziehungsbeihilfen in Schule und Berufsausbildung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung
  • Krankenhilfe
  • Sonderfürsorge und Wohnungshilfen