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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge (KOF) wird auf Antrag gewährt für:

  • Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten oder erhalten können.
  • Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten oder erhalten können.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die wichtigsten Leistungen nach dem BVG sind:

  • Altenhilfe
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Darlehen
  • Bürgschaften und Zuschüsse
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Erziehungsbeihilfen in Schule und Berufsausbildung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung
  • Krankenhilfe
  • Sonderfürsorge und Wohnungshilfen