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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8. bis 12. Juni, 9 bis 12 Uhr. Samstag, 13. Juni, 9 bis 12 Uhr

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge (KOF) wird auf Antrag gewährt für:

  • Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten oder erhalten können.
  • Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten oder erhalten können.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die wichtigsten Leistungen nach dem BVG sind:

  • Altenhilfe
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Darlehen
  • Bürgschaften und Zuschüsse
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Erziehungsbeihilfen in Schule und Berufsausbildung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung
  • Krankenhilfe
  • Sonderfürsorge und Wohnungshilfen