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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof muss weiter geschlossen bleiben

Wegen der Gefahr von abknickenden Ästen muss der Waldfriedhof bis auf Weiteres geschlossen bleiben. 

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge (KOF) wird auf Antrag gewährt für:

  • Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten oder erhalten können.
  • Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte und Hinterbliebene, die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten oder erhalten können.

Neben persönlicher Hilfe kommen Sachleistungen, einmalige und laufende Beihilfen sowie Darlehen in Betracht. Schulden werden in der Regel nicht übernommen.

Die wichtigsten Leistungen nach dem BVG sind:

  • Altenhilfe
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Darlehen
  • Bürgschaften und Zuschüsse
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Erziehungsbeihilfen in Schule und Berufsausbildung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung
  • Krankenhilfe
  • Sonderfürsorge und Wohnungshilfen