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Ein Personalausweis kann ab der Geburt erstellt werden. Erstmalig sollte der Personalausweis etwa zwei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahrs beantragt werden, danach etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf des bisherigen Personalausweises.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Da Ausweise und Pässe von der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet werden, kann es hier zu längeren (aber auch kürzeren) Wartezeiten kommen, auf die das städtische Meldeamt keinen Einfluss hat.

Gebühren

Die Gebühr beträgt für Antragstellende unter 24 Jahren 22,80 Euro, ab 24 Jahren 37 Euro.

Gültigkeit

  • Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre. Danach beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich. Nach Ablauf ist eine Neubeantragung nötig.
  • Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
    Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

Persönliches Erscheinen

Wer ein Ausweisdokument beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.

Auf Wunsch erhalten Sie bei der Beantragung den Vordruck einer Vollmacht, damit eine von ihnen ausgesuchte Person das fertige Dokument abholen kann. Bitte beachten Sie, dass spätestens hier der alte Ausweis abgegeben oder entwertet werden muss.

Weitere Informationen

Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein biometrietaugliches Lichtbild mit hellem Hintergrund (farbig oder schwarz-weiß), nicht älter als ein halbes Jahr
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils