Ein Personalausweis kann ab der Geburt erstellt werden. Erstmalig sollte der Personalausweis etwa zwei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahrs beantragt werden, danach etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf des bisherigen Personalausweises.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Da Ausweise und Pässe von der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet werden, kann es hier zu längeren (aber auch kürzeren) Wartezeiten kommen, auf die das städtische Meldeamt keinen Einfluss hat.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für Antragstellende unter 24 Jahren 22,80 Euro, ab 24 Jahren 37 Euro.
Gültigkeit
- Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre. Danach beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich. Nach Ablauf ist eine Neubeantragung nötig.
- Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Persönliches Erscheinen
Wer ein Ausweisdokument beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig. Leben beide Elternteile nicht nur vorübergehend getrennt, kann nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, das Ausweisdokument ohne Zustimmungserklärung beantragen.
Weitere Informationen
Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern
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