Banner Verwaltung & Politik

info iconIn einfacher Sprache erklärt

Ein Reisepass kann ab der Geburt erstellt werden. Der "normale" Reisepass hat 32 Seiten. Für Geschäftsleute und Vielreisende könnte der 48-Seiten-Pass (mit 16 zusätzlichen Seiten für Visaeinträge) interessant sein.

Bearbeitungszeit

Bitte beantragen Sie Ihren neuen Reisepass etwa sechs bis acht Wochen vor Ablauf des bisherigen Reisepasses. Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet werden, kann es hier zu längeren (aber auch kürzeren) Wartezeiten kommen, auf die das städtische Meldeamt keinen Einfluss hat. Es besteht bei der Beantragung von Reisepässen auch die Möglichkeit einer Expresslieferung. Das bedeutet, dass bei dieser Beantragungsart die Bundesdruckerei den Reisepass in der Regel innerhalb von 72 Stunden fertigstellt und an das Meldeamt ausliefert. Auf Wunsch erhalten sie bei der Beantragung den Vordruck einer Vollmacht, damit eine von ihnen ausgesuchte Person das fertige Dokument abholen kann.

Kosten

Folgende Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten:

  • bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • bei Personen über 24 Jahren: 70,00 Euro
  • Bei Beantragung eines Passes mit 48 Seiten, wird eine zusätzliche Gebühr von 22 Euro erhoben
  • Bei Beantragung eines Express-Reisepasses wird eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro erhoben.
Gültigkeit
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
    Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Persönliches Erscheinen

Wer einen Pass beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.

Achtung: Jugendliche die noch keine 18 Jahre alt sind, können nicht selbständig einen Reisepass beantragen. Im Gegensatz zum Personalausweis, welcher schon mit 16 Jahren selbständig beantragt werden kann, muss beim Reisepass vor dem 18. Lebensjahr immer ein Elternteil die Beantragung vornehmen und daher die Vorsprache im Amt mit begleiten.

 Abholung

Zur Abholung des neuen Passes benötigen die Antragstellenden keine weitere Terminvereinbarung. Wer nicht persönlich erscheinen kann, muss eine Vollmacht, die der oder die Antragstellende unterschrieben hat, vorlegen. Ein entsprechendes Formular wird vom Passam bei der Antragstellung ausgehändigt.

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein biometrietaugliches Lichtbild mit hellem Hintergrund (farbig oder schwarz-weiß), nicht älter als ein halbes Jahr
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils