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Pflegestützpunkt geschlossen

Der Pflegestützpunkt ist am Donnerstag, 18. Juli, geschlossen.

 

Ein Ausweis ist wichtig und kann schon gemacht werden, wenn du geboren bist. Zum ersten Mal solltest du den Ausweis ungefähr zwei Monate vor deinem 16. Geburtstag beantragen. Danach etwa vier bis sechs Wochen, bevor dein alter Ausweis abläuft.

Zeit für die Bearbeitung

Es dauert ungefähr vier bis sechs Wochen, um den Ausweis zu bekommen. Die Bundesdruckerei in Berlin kümmert sich um Ausweise und Pässe. Manchmal dauert es länger (oder auch kürzer), darauf hat das städtische Meldeamt keinen Einfluss.

Kosten

Wenn du unter 24 Jahre alt bist, kostet der Antrag 22,80 Euro, ab 24 Jahren 37 Euro.

Gültigkeitsdauer

Für Leute, die noch nicht 24 Jahre alt sind, ist der Ausweis sechs Jahre gültig. Danach gilt er zehn Jahre. Du kannst den Ausweis nicht verlängern. Nach zehn Jahren musst du einen neuen beantragen. Während der Gültigkeitsdauer musst du immer darauf achten, dass dein Bild aktuell ist. Wenn du anders aussiehst als auf dem Bild, musst du einen neuen Ausweis beantragen.

Persönliches Erscheinen

Wenn du einen Ausweis beantragen willst, musst du persönlich hingehen. Auch wenn Eltern einen Ausweis für ihre Kinder wollen, muss das Kind dabei sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind geht, braucht man eine Zustimmungserklärung und eine Kopie des Ausweises des anderen Elternteils.

Auf Wunsch bekommst du einen Vordruck für eine Vollmacht. Damit kann jemand anders das Dokument für dich abholen. Du musst spätestens dann deinen alten Ausweis abgeben oder ungültig machen.

Weitere Informationen

Du kannst deinen Wunschtermin direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Du musst mitbringen:

  • Deinen alten Reisepass, Ausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde, die nicht zu alt ist.
  • Ein aktuelles Bild von dir mit hellem Hintergrund, nicht älter als ein halbes Jahr.
  • Wenn ein Elternteil für ein Kind einen Ausweis beantragt, braucht man die Zustimmungserklärung und eine Kopie des Ausweises des anderen Elternteils.