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Vom 4. bis 15. August sind im Amt für Senioren und Soziales die Arbeitsbereiche Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement nur eingeschränkt erreichbar.

Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Ist Ihr Geschäftssitz im Gemeindebereich der Stadt Schwabach, kann diese notwendige Gemeinschaftslizenz beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

 

Die Erlaubnis ist in zwei Fahrzeugkategorien unterteilt:

1. zulässige Gesamtmasse von mehr 2,5 t bis maximal 3,5t

2. zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t