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Was beinhaltet der FFGP?

Neben geltenden Bauvorschriften und Normen sind hierbei in wachsendem Umfang rechtliche Vorgaben und Verpflichtungen für die Umweltvorsorge zu beachten. Natur- und Artenschutz, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz, Biotop- und Baumschutz sowie Freiflächenbedarfe für Spiel-, Freizeit- und Erholungsnutzungen spielen eine wichtige Rolle.

 

Warum ist ein FFGP nötig?

Der FFGP soll aufzeigen, wie sich die Gestalt des Grundstückes durch Erdbewegungen, Überbauung, Bodenbefestigung und Begrünung verändert und sich das Bauvorhaben in das Orts- und Landschaftsbild einfügt. Grundstücksübergreifende Grünstrukturen können damit gesichert und weiterentwickelt werden und so weiterhin zu einem Wohlbefinden im direkten Lebens- und Wohnumfeld beitragen.

 
Worauf bezieht sich der FFGP?

Zudem stellt der FFGP die detaillierte Gestaltung der Außenanlagen dar und bezieht sich dabei vorrangig auf die nicht überbauten Grundstücksflächen sowie auf Maßnahmen zur Gebäudebegrünung. Durch die zunehmend knappen Flächen ist der verbleibende Freiraum möglichst optimal zu nutzen und bedarf einer multifunktionalen Gestaltung. Die rechtzeitige Einbeziehung der Freiflächengestaltungsplanung in das Bauantragsverfahren bringt viele Vorteile.

 

Wer bearbeitet einen FFGP?

Aufgrund der Ansprüche an Plandarstellung und –inhalt sollen Freiflächengestaltungspläne nur von qualifizierten Fachplanerinnen und Fachplanern erstellt werden.

 

Wie ist der FFGP einzureichen?

Der FFGP ist Bestandteil des Bauantrages und wird vom Bauherrn mit den Bauantragsformularen zur Genehmigung bei der Stadt Schwabach eingereicht.

 

Informationsblatt „Anforderungen an den Freiflächengestaltungsplan (FFGP)“