Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) genießen nach Artikel 12 des Bayerischen Naturschutzgesetzes besonderen Schutzstatus. Sie dürfen ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde nicht entfernt, zerstört oder verändert werden.
Landschaftsbestandteile sind Teile von Natur und Landschaft, die insbesondere für die Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen. Landschaftsbestandteile können auch innerhalb bebauter Ortsteile liegen.
Landschaftsbestandteile sind zum Beispiel
- Bäume, Baum- und Gebüschgruppen
- Raine
- Alleen, Hecken und Feldgehölze
- Schilf- und Rohrbestände
- Moore und Streuwiesen
- Parks und kleinere Wasserflächen
Geschützte Landschaftsbestandteile in Schwabach
Auf dem Gebiet der Stadt Schwabach gibt es ingesamt 91 Landschaftsbestandteile, die besonderen Schutzstatuts innehaben. Diese sind teilweise auf mehrere Einzelflächen verteilt.
Die Landschaftsbestandteileverordnung (LBV) als Teil des Ortsrechts der Stadt Schwabach enthält eine Liste mit der genauen Lage der 91 Landschaftsbestandteile.
In der Landschaftsschutzkarte im PDF-Format können Sie die Verbreitung der Landschaftbestandteile (in oranger Farbe) mit der entsprechenden Nummer sehen, daneben aber auch Landschaftsschutzgebiete (grün) und Naturdenkmäler (rot). Die Zoomfunktion von Acrobat-Reader erlaubt es, einen beliebigen Ausschnitt der Karte zu wählen.