Wer am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann, kann durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag verschickt. Sie können persönlich, schriftlich (per Post) oder online beantragt werden.
Die persönliche Beantragung hat den Vorteil, dass man die Unterlagen sofort ausgehändigt bekommt und unmittelbar seine Stimme vor Ort in der dafür aufgestellten Wahlkabine abgegeben kann.
Wenn Sie für ein Familienmitglied die Briefwahlunterlagen abholen möchten, benötigen Sie eine Vollmacht (entweder Vordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos). Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Wahlamt Schwabach oder im Container zwischen Rathaus und Stadtkirche.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen nur bis eine Woche vor der Wahl online beantragen können, da nur bis dahin das pünktliche Zustellen durch die Post gewährleistet werden kann. Sofern Sie also einen Wahlschein noch kurzfristig beantragen wollen, so sollten Sie dies auf jeden Fall im Wahlamt oder im Container zwischen Rathaus und Stadtkirche vor Ort tun, um die Briefwahlunterlagen gleich in Empfang nehmen zu können. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis zum Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, beim Wahlamt, Nördliche-Ringstr. 2a-c, 91126 Schwabach, 2. OG, beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Öffnungszeiten Container zwischen Rathaus und Stadtkirche ab dem 05.09.2023:
Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Die genannten Öffnungszeiten gelten für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023.