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Roter Stift mit Kreuz

Wer am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann, kann durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag verschickt. Sie können persönlich (nicht telefonisch), schriftlich oder online beantragt werden.

Die persönliche Beantragung hat den Vorteil, dass man die Unterlagen sofort ausgehändigt bekommt und unmittelbar seine Stimme vor Ort in der dafür aufgestellten Wahlkabine abgegeben kann.


Wenn Sie für ein Familienmitglied die Briefwahlunterlagen abholen möchten, benötigen Sie eine Vollmacht (entweder Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos). Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Wahlamt Schwabach oder im Rathaus.


Die Briefwahlunterlagen können ab Anfang Februar ausgehändigt bzw. zugesandt werden. Das genaue Datum ist abhängig von der Fertigstellung der Stimmzettel und wird über die Medienkanäle der Stadt Schwabach bekannt gegeben.


Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen nur bis Montag vor der Wahl online beantragen können, da nur bis dahin die pünktliche Zustellung durch die Post gewährleistet werden kann. Sofern Sie also einen Wahlschein noch kurzfristig beantragen wollen, so sollten Sie dies auf jeden Fall im Wahlamt oder im Rathaus vor Ort tun, um die Briefwahlunterlagen gleich in Empfang nehmen zu können. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis zum Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, beim Wahlamt, Nördliche-Ringstr. 2 a-c, 91126 Schwabach, 2. OG, beantragt werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zu- oder verloren gegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Öffnungszeiten der Briefwahlausgabe im Rathaus (ab Anfang Februar):

 Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr 
 Dienstag  8:00 bis 12:00 Uhr
 Samstag  9:00 bis 12:00 Uhr

 

 

 


Die genannten Öffnungszeiten gelten für die Bundestagswahl am 23.02.2025.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument (Pass/Personalausweis)
  • Wahlbenachrichtigung