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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Das Standesamt ist von Montag, 4. Mai, bis Mittwoch, 6. Mai, aufgrund einer Weiterbildung nur eingeschränkt erreichbar.

 

 

Roter Stift mit Kreuz

Wie bei jeder Wahl gibt es die Möglichkeit auch per Briefwahl an der Kommunalwahl teilzunehmen.

Die Briefwahlausgabestellen sind ab dem 16. Februar 2026 geöffnet und der Versand online beantragter Briefwahlunterlagen beginnt.

 

Möglichkeiten der Beantragung:
  • Die einfachste Möglichkeit ist die Beantragung über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Durch das Scannen gelangt man direkt zur Beantragung im Internet und die Felder mit den persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt. Eine Beantragung unter untenstehenden Link ist ebenfalls möglich. Online kann ein Antrag bis einschließlich Montag, 2. März 2026 gestellt werden.
  • Ab dem 16. Februar 2026 ist auch die persönliche Beantragung in den barrierefrei zugänglichen Briefwahlausgabestellen im Rathaus (oder dem Wahlamt möglich (siehe Kasten). Hier kann direkt vor Ort gewählt werden.
    Briefwahlausgabestellen (ab 16.02.2026)
    • Rathaus, Königsplatz 1, Zimmer 1.06 (barrierefrei)
      Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8 – 18 Uhr; Di 8-12 Uhr, Sa 9-12 Uhr
    • Wahlamt, Nördliche Ringstr. 2 a-c, Zimmer 2.18 (barrierefrei)
      Öffnungszeiten Mo – Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14-17 Uhr
  • Darüber hinaus ist die schriftliche Beantragung (auch per E-Mail) möglich.
  • Die Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrags ist empfehlenswert. Zwingend müssen bei der Beantragung aber Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr erfolgen.

Wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr kann noch Ersatz ausgestellt werden. Nach Beantragung der Briefwahl kann auch im Wahllokal nur unter Vorlage des Wahlscheins und eines Ausweisdokuments gewählt werden!

Wichtig ist, dass die vollständig ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag (08.03.2026) um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Schwabach eingehen. Es wird empfohlen die Briefwahlunterlagen schnellstens zurückzuschicken oder direkt in den städtischen Briefkasten des Wahlamtes (großen Briefkasten am Verwaltungsgebäude Nördliche Ringstraße 2 a-c, Eingang Sablaiser Platz) einzuwerfen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument (Pass/Personalausweis)
  • Wahlbenachrichtigung