Namenserklärungen
Vom Standesamt werden folgende Namensklärungen entgegengenommen:
• Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
• Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
• Namenserteilungen für Kinder
• Einbenennungen
• Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)
Was ist mitzubringen:
Bei allen Namenserklärungen ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Erklärung erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per Mail-Anfrage (mit Angabe um welche Erklärung es sich handelt).
Wir informieren Sie gerne vorab über die benötigten Unterlagen für die jeweiligen Namenserklärungen. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis/Reisepass mit.
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren:
Für standesamtlichen Namenserklärungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Erklärung an.
Zudem fällt für eine Bescheinigung über die Namensänderung eine weitere Gebühr in Höhe von 12,00 EUR an.
Ab 01.05.2025 tritt die neue Namensrechtsreform in Kraft. Die Seite wird bezüglich der neuen Erklärungsmöglichkeiten ab Frühjahr 2025 aktualisiert.