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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Namenserklärungen

Mit dem seit dem 01.05.2025 in Kraft getretenen neuen Namensrecht wurden die Erklärungsmöglichkeiten ausgeweitet. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Justizministeriums

 

Vom Standesamt werden u.a. folgende Namensklärungen entgegengenommen:

• Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

• Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen / Erklärung von Doppelnamen für beide / Widerruf des Ehenamens
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
• Namenserteilungen und Anschlusserklärungen für Kinder
• Einbenennungen/Rückbennungen
• Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)

• Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

 

Was ist mitzubringen:

Bei allen Namenserklärungen ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Erklärung erforderlich. 

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per Mail-Anfrage (mit Angabe um welche Erklärung es sich handelt).
Wir informieren und beraten Sie gerne vorab telefonisch über die Erklärungsmöglichkeiten und/oder die benötigten Unterlagen für die jeweiligen Namenserklärungen. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis/Reisepass mit.
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

 

Gebühren:


Für standesamtlichen Namenserklärungen fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Erklärung an.
Zudem fällt für eine Bescheinigung über die Namensänderung eine weitere Gebühr in Höhe von 12,00 EUR an.