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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Verlängert: Befristete Aufenthaltserlaubnis für Schutzberechtigte aus der Ukraine!

Die noch gültigen befristeten Aufenthaltserlaubnisse für aus der Ukraine geflüchtete bleiben weiterhin gültig. Die Inhaber dieser Erlaubnisse brauchen keine Verlängerung zu beantragen und müssen die Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Befristete Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wurde bis 2026 verlängert

Nach der Verordnung über die Fortgeltung der befristeten Aufenthaltserlaubnisse für Schutzberechtigte aus der Ukraine werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die zum 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Erlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes an Ausländer erteilt, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Zur Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

 

Extended: Ukraine Residence Permit!

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!