Ab dem 1. Mai dürfen für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel nur noch digitale Passfotos akzeptiert werden. Diese können ausschließlich direkt in den Behörden – in Schwabach im Einwohner- und Meldeamt sowie im Ausländerbüro – oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt werden. Grund dafür ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das der Bundestag 2020 verabschiedet hat und das jetzt in Kraft tritt.
Jedes Foto, dass für behördlichen Dokumente verwendet wird, ist dann zertifiziert und kann nicht verfälscht werden. Dadurch soll zum Beispiel dem so genannten Morphing entgegengewirkt werden. Dabei werden die Fotos mehrerer Menschen mit einer gebräuchlichen Foto-Software zu einem Bild verschmolzen. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaberin oder Inhaber das Dokument nutzen. Unter Umständen ermöglicht es dann auch weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes.
Vor Ort im Amt steht demnächst ein Fotoautomat der Bundesdruckerei („PointID“). Wegen Lieferverzögerungen steht dieser aber noch nicht ab dem 1. Mai zur Verfügung. In der Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme von PointID werden die Lichtbilder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über eine mobile Fotolösung (Smartphone mit Spezialsoftware) vor Ort erstellt. Es wird also durchgehend möglich sein, Ausweisdokumente zu bestellen.
Sobald der neue Fotoautomat bereitsteht, können die Bürgerinnen und Bürger an diesem selbstständig Fotos im Rahmen ihres Termins zur Ausweisbean-tragung erstellen. Der Automat ist intuitiv bedienbar. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt wird das Lichtbild in den Ausweisantrag übernommen.
Die Gebühren für die Lichtbilderstellung betragen 6 Euro. Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Ausweisdokumente fällt die Gebühr nur einmalig an.
Wer sein digitales Passbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lässt, erhält von diesem keine Datei, sondern einen Data-Matrix-Code. Mit diesem kann das Meldeamt die Fotodatei aus einer Cloud abrufen und in den Dokumentenantrag übernehmen.
Übergangslösung für ausländerrechtliche Dokumente
Betroffen von der Neuregelung sind auch ausländerrechtliche Dokumente wie beispielsweise elektronische Aufenthaltstitel. Für diese Dokumente werden bis zur Inbetriebnahme von „PointID“ für einen Übergangszeitraum jedoch weiterhin analoge biometrische Passbilder akzeptiert.