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Das Jugendamt ist am Mittwoch, 4. Dezember, wegen einer betrieblichen Veranstaltung von 8 bis 12:30 Uhr nicht besetzt. In Fällen von Kindswohlgefährdung Telefon 09122 860-364 anrufen.

Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Die Leistungen umfassen:

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Hilfe in Sonderfällen