Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Kontaktaufnahme während der genannten Dienstzeiten möglich ist und eine persönliche Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgt.