Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
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Das Jugendamt ist am Mittwoch, 4. Dezember, wegen einer betrieblichen Veranstaltung von 8 bis 12:30 Uhr nicht besetzt. In Fällen von Kindswohlgefährdung Telefon 09122 860-364 anrufen.
Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.