Unter Wohnungsbindung versteht man die Belegung von staatlich geförderten Wohnungen (Sozialmietwohnnungen) mit berechtigten Personen. Hierzu ist ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
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Wegen technischer Umstellungen in der Stadtverwaltung kann es am Freitag, 19. September, ab ca. 11 Uhr zu Störungen der städtischen Telefonanlage kommen. Wir bitten um Verständnis.