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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert Waisen und Halbwaisen in der Stadt Schwabach. Der Stiftungszweck wird durch finanzielle Zuwendung an Waisen und Halbwaisen aus Schwabach ohne Unterschied der Konfession gewährt. Wenn und soweit die Mittel für diesen Zweck nicht verbraucht werden können, kann die Stiftung auch Einrichtungen in Schwabach fördern, in denen Minderjährige dauernd oder zeitweise ganztägig oder für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig, betreut werden oder Unterkunft erhalten (insbesondere Kinderhorte). Die Mittel dürfen aber nicht zur Errichtung oder zum Unterhalt der baulichen Anlagen verwendet werden.


Gründungsjahr der Stiftung und Stifter

1775

Thomas Schneider


Welche Maßnahmen und Projekte werden gefördert

Unterstützung von Waisen und Halbwaisen in Schwabach; Projekt „Lacrima – Zentrum für trauernde Kinder, Jugendliche und deren Angehörige in Mittelfranken“ der Johanniter Unfallhilfe e.V.; Anschaffung von Spielgeräten in Kindertagesstätten


Vorstand/Verwalter der Stiftung

Organe der Stadt Schwabach