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Die Ämter der Stadtverwaltung einschließlich des Bürgerbüros und der Stadtbibliothek haben am Freitag, 11. Juli, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Vereinbarte Termine können dennoch stattfinden.

Der Pflegestützpunkt ist regulär von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist regulär von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist regulär von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Wie erhält man die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte kann bei der Kontaktstelle Bürgerengagement der Stadt Schwabach beantragt werden. Dazu ist von der/dem Ehrenamtlichen ein Antragsformular auszufüllen (siehe unten).

Die Organisation bzw. der Verein, in der die/der Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Erfüllung der genannten Voraussetzungen und ergänzt das Antragsformular dazu mit Unterschrift und Stempel. Wer die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte durch mehrere Ehrenämter erfüllt, kann dies von verschiedenen Stellen bestätigen lassen.

Das ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist bei der Kontaktstelle Bürgerengagement einzureichen. Dort wird es geprüft und bearbeitet. Die Ehrenamtskarte wird dem/der Empfänger/in zugeschickt oder ggf. im Rahmen einer Veranstaltung überreicht. Ab sofort kann die Bayerische Ehrenamtskarte auch mit der App "Ehrenamtskarte Bayern" digital beantragt werden. 

Wie lange ist die Bayerische Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte wird durch die Kontaktstelle Bürgerengagement ausgegeben. Sie hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.

Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.