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Pflegestützpunkt geschlossen

Der Pflegestützpunkt ist am Donnerstag, 18. Juli, geschlossen.

Beispiele für durch die Stadt Schwabach geförderte Lastenfahrräder

Das Interesse der Bürgerschaft an Lastenfahrrädern und umweltfreundlicher Mobilität wächst stetig. Wer soweit als möglich emissionsfrei mit dem Fahrrad anstelle eines Pkw unterwegs ist, leistet einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende vor Ort und entlastet die Straßen von unnötigem Kfz-Verkehr. Die Anschaffung privat oder für gemeinnützige Zwecke genutzter Lastenfahrräder wird daher seit August 2020 seitens der Stadt Schwabach finanziell gefördert.

Fördertopf dieses Jahr bereits ausgeschöpft

Für das Jahr 2023 wurden hierfür erneut Fördermittel in Höhe von insgesamt 20.000 zur Verfügung gestellt. Der Fördertopf ist aufgrund des starken Interesses an klima- und umweltfreundlicher Mobilität sowie hoher Nachfrage nach der Lastenradförderung bereits ausgeschöpft. Für das Jahr 2024 werden keine neuen Mittel eingestellt.

 

Grundlage der Förderung ist die seit 1. Juni 2021 geltende Lastenrad-Förderrichtlinie, nach der die Förderung für mit Muskelkraft betriebene Lastenfahrräder 500 Euro und für zulassungsfreie elektrounterstützte Lastenräder 1.000 Euro beträgt. Mithilfe der Lastenradförderung wurden von Schwabacher Bürgerinnen und Bürgern bereits mehr als vierzig elektrounterstützte Lastenfahrräder angeschafft.

Mit dieser Unterstützung soll Bürgerinnen und Bürgern der Kauf eines Lastenfahrrads erleichtert werden, da dies die Möglichkeiten der Fahrradnutzung in der Alltags- und Freizeitmobilität auch auf verschiedenste Situationen mit Transportbedarf erweitert – sei es die Mitnahme von Personen oder Gepäck. Beide Fälle zählen als „Lasten“ im Sinne der Schwabacher Richtlinie. Auch die Anschaffung eines speziellen Fahrrads für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie eine gemeinsame Anschaffung durch mehrere Haushalte oder Personen kann gefördert werden.

 

Wenn durch die Anschaffung eines Lastenrads sogar ein Auto entbehrlich und daher abgeschafft wird, kann dies sogar mit einem zusätzlichen „Umstiegs-Bonus“ honoriert werden.