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Beispielfoto für versiegelte Flächen eines Grundstücks

Anfang 2016 wurde in Schwabach die sog. Niederschlagswassergebühr, auch "geteilte Gebührenmaßstab" (= GGM) genannt, eingeführt. Seit dem wird das Abwasser unterteilt in Schmutz- und Niederschlagswasser. Das Kommunale Abgabengesetzt verpflichtet alle Kommunen, diese geteilte Gebühr einzuführen. Das Ziel ist es, die Kosten für die Behandlung des Abwassers gerecht zu verteilen.

Regenwasser, das in den Kanal läuft

Die Niederschlagswassergebühr eines Grundstücks errechnet sich aus den versiegelten Flächen eines Grundstücks, die in den Kanal entwässern. Hierzu zählen überbaute und befestigten Flächen wie zum Beispiel Dächer, Terrassen Geh- und auch Zufahrtswege. Abhängig von der Oberflächenstruktur werden dabei verschiedene Versiegelungsgrade unterschieden. Die Erhebung und Überprüfung dieser gebührenrelevanten Flächen obliegt dem Tiefbauamt.

In der sog. Entwässerungsssatzung (EWS) der Stadt Schwabach ist festgelegt, dass im Zuge der Genehmigung von Entwässerungsanlagen seit Dezember 2015 auch ein so genannter Versiegelungsplan des gesamten Grundstücks vorzulegen ist.  Ferner ist auch eine Übersicht aller versiegelten Flächen in Form einer Tabelle einzureichen. 

Information zur Erstellung

Hinweise zur Erstellung des Planes sowie der Tabellen liefert die sog. "Richtlinien zur Genehmigung von Grundstückwentwässerungsanlagen der Stadtentwässerung Schwabach".  Diese Broschüre könne Sie unter "Zum Thema" auf dieser Seite herunterladen. Hier auch die oben genannte Tabelle (= Erhebungsbogen) als PDF-Datei.