Auf den Großparkplätzen im Schwabacher Stadtgebiet gilt eine Gebührenregelung. Autofahrende können auf folgenden Parkplätzen bis zu vier Stunden samstags kostenlos parken: Markgrafenparkplatz, Reichswaisenhausstraße, Schulzentrum an der Bismarckstraße und im „Alten Feuerwehrhof“ an der Nördlichen Ringstraße/Neutorstraße. Die Parker müssen dazu die Parkscheibe korrekt hinter die Windschutzscheibe legen oder ein gültiges Parkticket wie zum Beispiel ein Tages-, Monats- oder Jahresparkticket vorweisen können. Damit setzt die Stadtverwaltung einen entsprechenden Stadtratsbeschluss um.
Dabei gilt: Wer auf Parkplätzen, auf denen das zulässig ist, länger als vier Stunden parken will, muss am Parkscheinautomaten einen entsprechend gültigen Parkschein kaufen, einen Parkschein per Smartphone lösen oder einen Tages-, Monats- oder Jahresparkschein vorweisen. Die Parkscheinautomaten auf den vier Parkplätzen bleiben daher auch während der Samstage in Betrieb, damit dort zum Beispiel auch Tages- oder Monatstickets gelöst werden können. Der Stadtrat verspricht sich von dieser Regelung eine Belebung der Innenstadt an Samstagen und eine höhere Frequenz für den Einzelhandel.
In der Tiefgarage Altstadt-Mitte (Königsplatz und Bürgerhof) kann täglich 60 Minuten kostenlos geparkt werden.