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Bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten wie beispielsweise asbesthaltigen Welldachplatten und Fassadenplatten können krebserzeugende Asbestfasern freigesetzt werden und die Gesundheit gefährden. Privatleute und Bauherren, die in Selbsthilfe Arbeiten an Asbestzementprodukten durchführen, müssen nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und der Bayerischen Bauordnung die Arbeiten so ausführen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.