Auch für Bauabfälle gilt: Möglichst vermeiden, das meiste einer Verwertung zuführen und so wenig wie möglich verbrennen bzw. im Falle nicht brennbarer Abfälle zu deponieren.
Haushaltsübliche Kleinmengen nimmt auch der Recyclinghof kostenlos an. Für größere Chargen gibt es Containerdienste.
Nähere Infos zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Kleinmengen Bauschutt kostenlos zum Recyclinghof
Fliesen- oder Ziegelbruch, Bausteine, Mörtelreste, Bodenplatten, Waschbecken oder Toilettenschüsseln können als rein keramische oder mineralische Abfälle kostenlos in den Bauschuttcontainer am Recyclinghof geworfen werden. Natürlich auch Tontöpfe, Porzellan oder Steingut. Hierbei gilt jedoch: Obergrenze 100 Liter (etwa 150 Kilo), keine Fremdstoffe.
Da der Inhalt der Restmülltonnen verbrannt wird, dürfen solche nicht brennbaren Abfälle nicht in größerem Umfang in der schwarzen Tonne landen. Falsch befüllte Tonnen (vgl. Bild oben) werden von der Müllabfuhr nicht geleert!
Auch Bodenbeläge und Altholz kostenlos
Bodenbeläge (Rollenware) aller Art zählen genauso wie Teppiche und Läufer zum Sperrmüll. Das heißt: kostenlose Anlieferung am Recyclinghof möglich oder – einmal jährlich – Abholung zum Pauschalpreis von 15 Euro.
Holz in Form von Türen, Fenstern und Zäunen sowie Bauholz zählt nicht zum Sperrmüll. Am Recyclinghof können jedoch bis zu drei Kubikmeter Altholz kostenlos abgegeben werden.
Erde ist kein Müll
Lediglich bis zu 100 Liter Bodenaushub können kostenlos am Entsorgungszentrum abgegeben werden. Größere Mengen sollten zum Beispiel über Firmen aus dem Bau-, Garten- und Landschaftsbaubereich einer Weiterverwendung zugeführt werden. Daneben existieren private Deponien, die sowohl Erdaushub als auch Bauschutt in größeren Mengen zur Verwertung annehmen.
Restmüll wird gewogen
Restmüll muss grundsätzlich über die schwarze Tonne und bei vorübergehendem Mehranfall über städtische Müllsäcke entsorgt werden. Bei Selbstanlieferung am Recyclinghof ist eine Gebühr zu zahlen. Klassische Beispiele: Tapeten, Eimer mit Wandfarben, Installationsabfälle, Hartschaum, Kunststoff-Jalousien, verschmutzte Abdeckmaterialien, Restmüll-Kleinteile vom Umzug oder von einer Wohnungsauflösung. Abgerechnet wird über eine Kleinmengen-Pauschale oder nach Gewicht. Die Mindestgebühr beträgt 6 Euro.