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Aufkleber mit Logo des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS)

Um den Eintrag von Schadstoffen in den Hausmüll möglichst gering zu halten, verpflichtet das hierzu ergangene Batteriegesetz bundesweit die Verbraucher, leere Batterien entweder in Geschäften, die Batterien verkaufen, oder bei den freiwilligen Rücknahmestellen der Kommunen zurückzugeben.
Vertreiber sind verpflichtet, die Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat sowie auf die haushaltsübliche Menge.

Sammelstellen in Schwabach

  • Einzelhandel
  • Schulen und Kindergärten
  • Recyclinghof
  • Umweltmobil
  • Städtische Verwaltungsgebäude Ludwigstraße 16, Albrecht-Achilles-Straße 6/8, Nördliche Ringstraße 2a-c, Stadtbibliothek und Rathaus

Noch einige Informationen :

Man unterscheidet Einwegbatterien und wiederaufladbare Batterien (z.B. Blei-, Nickel-Metallhybrid-, Nickel-Cadmium- oder Lithium-Ionen-Akkus). Fast alle enthalten umweltgefährdende Substanzen. Besonders die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber, Mangan, Nickel und Zink, die in verschiedenen Mengen und Konzentrationen erhalten sind, dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Sie werden dort nicht abgebaut und können über den natürlichen Stoffkreislauf und die Nahrungskette in den Körper gelangen. Verbrauchte Batterien müssen deshalb getrennt erfasst werden.

Weitere Infos zum Thema Batterien

finden Sie auf der Homepage der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die im Auftrag der Hersteller und Importeure von Batterien die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Batterien bundesweit organisiert.