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Für Änderungen des Bestandes von Abfallbehältern eines Grundstücks sind grundsätzlich die Eigentümer bzw. die von ihnen beauftragten Hausverwaltungen zuständig, da diese auch Empfänger des Gebührenbescheides sind.

Restmüll-, Biomüll- und Papierbehälter

Restmüllbehälter in den Größen 40-, 60-, 80-, 120-, 240-Liter und 1.100-Liter und Biobehälter in den Größen 80-, 120-, 240-Liter und 1.100-Liter werden vom Entsorgungszentrum Schwabach ausgeliefert, zurückgeholt oder umgetauscht.

Grüne 240-Liter-Tonnen und 1,1 m³-Container für Papier werden dann spätestens drei Wochen nach der Bestellung von der mit der Papierabfuhr beauftragten Privatfirma ausgeliefert.

Für den Tauschvorgang selbst werden keine Gebühren erhoben.

Bei Containern empfiehlt sich vorher eine Kontaktaufnahme bei der Abfallberatung, mindestens zwei Wochen vor der ersten bzw. letzten geplanten Leerung.

Antragstellung

Mit dem Online-Verfahren kann die Auslieferung, Abholung oder Umtausch der Abfallbehälter beantragt werden.

Link zur Abfallbehälterbestellung

Sollte kein Internet verfügbar sein, so kann die Antragstellung auch per Post erfolgen.

Was tun bei Umzug?

Bei einem Umzug verbleiben in der Regel sämtliche Abfallbehälter auf dem Grundstück, da die Räume sofort oder kurze Zeit darauf wieder bezogen werden. Bei längeren Leerständen, jedoch nicht wegen Urlaub oder ähnlichen Gründen, können die schwarzen und braunen (!) Tonnen zurückgegeben werden, damit zwischenzeitlich keine Behältergebühren anfallen.
Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Steuerverwaltung können Bio- und Restmülltonnen beim Umzug innerhalb von Schwabach vom alten auf das neue Grundstück umgestellt werden. Dies ist der Steuerverwaltung unter Angabe der Behälter (Art, Größe, Nummer) schriftlich mitzuteilen.

Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern

Für zwei direkt aneinander grenzende Grundstücke können auf Antrag auch gemeinsame Behälter genutzt werden. Das Volumen des gemeinsamen Restmüllbehälters muss jedoch mindestens 20 Liter pro Haushalt bzw. 10 Liter pro Person betragen. Im Antrag muss festgelegt werden, für welches der beiden Grundstücke die Gebühren über den Abgabenbescheid berechnet werden sollen. Eine Aufteilung ist technisch leider nicht möglich. Das erforderliche Antragsformular muss von den Eigentümern bzw. Verwaltern beider Grundstücke unterschrieben werden.

Formular Gemeinsame Nutzung Abfallbehälter.pdf

 Das Formular muss vor der eigentlichen Behälter-Antragstellung (online oder per Post) an das Umweltschutzamt gesendet werden.

Auswirkung auf Gebühren zum nächsten Monatsersten

Soweit sich der Bestand an Restmülltonnen oder zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Biotonnen ändert, erlässt die Steuerverwaltung mit Wirkung zum 1. des auf die Änderung folgenden Monats einen geänderten Grundabgabenbescheid.

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag Mülltonnen-Umtausch