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Montag, 09. Januar

Mehrweg ist der Weg!

Gastronomen müssen to-go-Speisen und -Getränke auch in Kunststoffmehrwegverpackung anbieten

Seit dem 1. Januar 2023 greift bundesweit die Pflicht zu einem Mehrwegangebot für Gastronomiebetriebe (§ 33 VerpackG). Nach dieser sind Gastronomen mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² oder mehr als fünf Beschäftigten verpflichtet, Einwegverpackungen aus Kunststoff und materialunabhängige Einweggetränkebecher zu vermeiden und ihre to-go-Produkte den Kundinnen und Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten (Restaurants, Cafes, Bistros, Kantinen, Tankstellen, Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetriebe, etc.). Dabei darf die Mehrwegalternative nicht zu schlechteren Konditionen als die Einwegverpackung angeboten werden. Es ist jedoch erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Damit sollen weniger Einwegverpackungen verbraucht werden, wodurch Emissionen verringert, Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung vermindert wird. Die Einhaltung der neuen Pflicht wird von den jeweils zuständigen Behörden der Länder kontrolliert; in der Stadt Schwabach ist hier das Sachgebiet Abfallrecht zuständig.

Von der Mehrwegpflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 m² haben. Statt der oben dargestellten Mehrwegangebotspflicht haben von der Pflicht ausgenommene Betriebe die Option, ihren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Deshalb hat die Stadt Schwabach in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Roth die Kampagne "Mitbringsel willkommen - Verpackungsmüll ade" ins Leben gerufen, damit es den kleineren Geschäften ein Leichtes ist, Ihre gesetzliche Pflicht einzuhalten. Informieren Sie sich gerne, Kontaktieren Sie uns gerne, löchern Sie uns gerne - wir  vom Klimaschutzmanagement und der Abfallwirtschaft der Stadt Schwabach stehen Ihnen gerne zur Seite.

Ketten, wie zum Beispiel kleine Bahnhofsbäckereien, können von der genannten Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen - hier zählt die Größe des gesamten Unternehmens.

Für eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht hat das StMUV zusammen mit der DEHOGA (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.) Bayern eine Informationskampagne erarbeitet, welche Gastronomiebetriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen ansprechen soll. Im Rahmen dessen wurde unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ ein Logo entwickelt, das vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet und das wir auch Ihnen gerne als Unterstützung für Ihre eigenen Aktionen und Werbemaßnahmen an die Hand geben möchten. Der Logokoffer sowie Hinweise zur Verwendung stehen Ihnen unter Mehrweg (bayern.de) zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Zum Thema

Downloads:

Zur Kampagne "Mitbringsel willkommem - verpackungsmüll ade"

Logokoffer sowie Hinweise zur Verwendung unter Mehrweg (bayern.de