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Die Autowäsche am Wochenende gehört zu den alltäglichen Ritualen. Allerdings sollte man sein Auto nicht in der heimischen Einfahrt, sondern nur in einer Waschanlage oder einem dafür geeigneten Autowaschplatz waschen. Denn beim Autowaschen fällt unvermeidbar Waschwasser an, das mit Reinigungschemikalien, Öl, aber auch mit Ruß und Schwermetallstäuben etc. belastet ist. Die für die Umwelt schädlichen Stoffe können über das Schmutzwasser in den Boden und das Grundwasser gelangen. Das Waschen von Fahrzeugen auf unbefestigten, nicht wasserdichten Flächen ist deshalb grundsätzlich nicht zulässig.

Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das Säubern von Fahrzeugen nach der Straßenreinigungsverordnung (StrRVO) verboten.

Die Wäsche von Kraftfahrzeugen sollte aus Gründen des Gewässerschutzes grundsätzlich in einer Autowaschanlage bzw. auf einem hierfür zugelassenen Selbstbedienungswaschplatz erfolgen. Dort ist eine umweltgerechte Aufbereitung bzw. Entsorgung des Abwassers gewährleistet.

Auf Privatgrundstücken mit befestigtem, flüssigkeitsdichtem Untergrund ist eine Autowäsche aus Sicht des Gewässerschutzes nur unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmbar:

  • Das anfallende Schmutzwasser wird in die städtische Kanalisation eingeleitet.

(Aber Achtung: Bitte vorher über die Örtlichkeiten informieren. Nicht jeder Gully,
insbesondere bei Trennkanalisation mündet automatisch in der Kanalisation.)

  • Es werden keine Wasch- und Reinigungsmittel verwendet.
  • Es wird keine Unterboden-, Motor- und Radwäsche, sondern nur eine Oberwäsche durchgeführt.
  • Es werden keine Hochdruckreiniger oder Dampfstrahlgeräte eingesetzt.

In allen anderen Fällen ist das Abwasser über eine geeignete Abwasservorbehandlung mit einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage in den Kanal abzuleiten. Es ist ein sogenannter Benzin- oder Ölabscheider erforderlich.

Bitte waschen Sie daher Ihr Auto der Umwelt zuliebe nur in einer Autowaschanlage bzw. auf einem geeigneten Waschplatz!