Mit der Versickerung von Niederschlagswasser wird die Grundwasserneubildung gefördert und die Wassermenge, die oberirdisch abfließen und damit zu Überflutungen führen kann, deutlich begrenzt.
Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) gilt als Gewässerbenutzung, die grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Umweltschutzamt bedarf. Entsprechende Antragsunterlagen sind, soweit die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie Benutzung nicht vorliegen, beim Umweltschutzamt einzureichen.
Niederschlagswasser kann in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erfüllt und die Vorgaben der dazugehörigen Technischen Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) beachtet und eingehalten werden.
Die Planung und Ausführung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherrn.
Die Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen in das Grundwasser (Versickerungen) kann auch mittels des Programms BEN des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erfolgen.