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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

 

Mit der Versickerung von Niederschlagswasser wird die Grundwasserneubildung gefördert und die Wassermenge, die oberirdisch abfließen und damit zu Überflutungen führen kann, deutlich begrenzt.

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) gilt als Gewässerbenutzung, die grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Umweltschutzamt bedarf. Entsprechende Antragsunterlagen sind, soweit die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie Benutzung nicht vorliegen, beim Umweltschutzamt einzureichen.

Niederschlagswasser kann in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erfüllt und die Vorgaben der dazugehörigen Technischen Regel zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) beachtet und eingehalten werden.

Die Planung und Ausführung liegt in der Eigenverantwortung des Bauherrn.

Die Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen in das Grundwasser (Versickerungen) kann auch mittels des Programms Niederschlagswasser Online Wasserrecht (NOW) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erfolgen.