Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung), stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltschutzamt zu beantragen ist.
Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt:
- Zeitraum der Grundwasserableitung
- abgeleitete Menge (z.B. Liter pro Minute oder Sekunde, geförderte Gesamtwassermenge in m3)
- geplante Höhe der Absenkung des Grundwassers
- Angaben zur Grundwasserableitung (Absenkbrunnen, Pumpensumpf o.ä.)
- Angaben zur Versickerungs- oder Einleitungsstelle (Flurnummer, Gemarkung)
- Lageplan (Maßstab 1 : 1000) mit Kennzeichnung der Bau- und der Einleitungsstelle
- Sachverständigengutachten bei Altlastenverdacht
Hinweis:
- Die Ableitung von Grundwasser darf nur temporär erfolgen.
- In ein Oberflächengewässer darf nur sauberes Wasser eingeleitet werden.
- Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist ein separater Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Schwabach zu stellen.