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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof muss weiter geschlossen bleiben

Wegen der Gefahr von abknickenden Ästen muss der Waldfriedhof bis auf Weiteres geschlossen bleiben. 

Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung), stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltschutzamt zu beantragen ist.

Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Zeitraum der Grundwasserableitung
  • abgeleitete Menge (z.B. Liter pro Minute oder Sekunde, geförderte Gesamtwassermenge in m3)
  • geplante Höhe der Absenkung des Grundwassers
  • Angaben zur Grundwasserableitung (Absenkbrunnen, Pumpensumpf o.ä.)
  • Angaben zur Versickerungs- oder Einleitungsstelle (Flurnummer, Gemarkung)
  • Lageplan (Maßstab 1 : 1000) mit Kennzeichnung der Bau- und der Einleitungsstelle
  • Sachverständigengutachten bei Altlastenverdacht

Hinweis:

  • Die Ableitung von Grundwasser darf nur temporär erfolgen.
  • In ein Oberflächengewässer darf nur sauberes Wasser eingeleitet werden.
  • Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist ein separater Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Schwabach zu stellen.