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Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung), stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltschutzamt zu beantragen ist.

Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Zeitraum der Grundwasserableitung
  • abgeleitete Menge (z.B. Liter pro Minute oder Sekunde, geförderte Gesamtwassermenge in m3)
  • geplante Höhe der Absenkung des Grundwassers
  • Angaben zur Grundwasserableitung (Absenkbrunnen, Pumpensumpf o.ä.)
  • Angaben zur Versickerungs- oder Einleitungsstelle (Flurnummer, Gemarkung)
  • Lageplan (Maßstab 1 : 1000) mit Kennzeichnung der Bau- und der Einleitungsstelle
  • Sachverständigengutachten bei Altlastenverdacht

Hinweis:

  • Die Ableitung von Grundwasser darf nur temporär erfolgen.
  • In ein Oberflächengewässer darf nur sauberes Wasser eingeleitet werden.
  • Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist ein separater Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Schwabach zu stellen.