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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Die vorübergehende Grundwasserabsenkung zum Zweck der Trockenhaltung einer Baugrube (Bauwasserhaltung), stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltschutzamt zu beantragen ist.

Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Zeitraum der Grundwasserableitung
  • abgeleitete Menge (z.B. Liter pro Minute oder Sekunde, geförderte Gesamtwassermenge in m3)
  • geplante Höhe der Absenkung des Grundwassers
  • Angaben zur Grundwasserableitung (Absenkbrunnen, Pumpensumpf o.ä.)
  • Angaben zur Versickerungs- oder Einleitungsstelle (Flurnummer, Gemarkung)
  • Lageplan (Maßstab 1 : 1000) mit Kennzeichnung der Bau- und der Einleitungsstelle
  • Sachverständigengutachten bei Altlastenverdacht

Hinweis:

  • Die Ableitung von Grundwasser darf nur temporär erfolgen.
  • In ein Oberflächengewässer darf nur sauberes Wasser eingeleitet werden.
  • Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist ein separater Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Schwabach zu stellen.