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Umweltvorsorge bei der Stadt Schwabach

Viele Stoffe, die in der Industrie (zum Beispiel Lösemittel) und im privaten Bereich (zum Beispiel Heizöl) verwendet werden, können bei unsachgemäßer Handhabung zur erheblichen Verunreinigung von Böden und Wasser führen. Die im Schadensfall erforderlichen Sanierungen sind meist mit sehr hohem finanziellen und technischen Aufwand verbunden.

Um derartigen Schadensfällen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorzubeugen, sind entsprechende Schutzsysteme (zum Beispiel Auffangwannen) einzurichten. Die in diesem Zusammenhang durchzuführenden baulichen Maßnahmen dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist daher bei der Stadt Schwabach anzuzeigen.

Für die Anzeige von wassergefährdenden Stoffen stehen je nach Art des Stoffes bzw. des Umgangs verschiedene Formblätter zur Verfügung:

Weitere Informationen zu wassergefährdenden Stoffen

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist im Bundesrecht durch die §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt.

Auf den nachfolgenden Seiten im Internet finden Sie ausführliche Informationen im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen:
Weiteres zum Thema:

Haben Sie Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?

Frau Ruhland vom Umweltschutzamt hilft Ihnen gerne weiter.