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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof muss weiter geschlossen bleiben

Wegen der Gefahr von abknickenden Ästen muss der Waldfriedhof bis auf Weiteres geschlossen bleiben. 

Maßgebliche Vorschrift für den Schutz vor elektromagnetischen Strahlen ist die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Bevor eine Mobilfunkantenne errichtet werden darf, wird die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV durch die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen zivilen und militärischen Sendeeinrichtungen geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung legt die Bundesnetzagentur die von Wohn- und Aufenthaltsbereichen einzuhaltenden Sicherheitsabstände fest.

Soweit Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig sind, erfolgt die Genehmigungsbeurteilung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Art. 63 BayBO:

"1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung

(...)

4. folgender Masten, Antennen und ähnlicher baulicher Anlagen:
a) Antennen einschließlich Masten bis zu einer Höhe von 10 Metern und zugehöriger Versorgungseinheiten mit einem Rauminhalt bis zu 10 cbm sowie, soweit sie auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundenen Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, (…)"

Die Vorschriften über die Anforderungen der Standsicherheit, den Brandschutz etc. haben die Bauherren in eigener Verantwortung zu beachten.