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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Für Baustellen gelten je nach Baugebiet unterschiedliche Immissionsrichtwerte. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm werden Immissionsrichtwerte, abgestuft nach Gebietsnutzung und Tageszeit, genannt, bei deren Überschreitung man von einer unzulässigen Lärmbelästigung ausgehen kann. Die Verwaltungsvorschrift wird für gewerbliche Baumaßnahmen angewendet. Baufirmen müssen darauf achten, dass die aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Besonders zur Nachtzeit von 20 Uhr bis 7 Uhr werden an den Lärmschutz höhere Anforderungen gestellt.

Daneben ist es möglich, dass durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung der zeitliche Betrieb von Baumaschinen zusätzlich eingeschränkt wird. Die in der Verordnung aufgeführten Geräte und Maschinen dürfen zum Beispiel in Wohngebieten an Werktagen in der Regel nur von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden.

Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm.