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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier 

 

Für Baustellen gelten je nach Baugebiet unterschiedliche Immissionsrichtwerte. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm werden Immissionsrichtwerte, abgestuft nach Gebietsnutzung und Tageszeit, genannt, bei deren Überschreitung man von einer unzulässigen Lärmbelästigung ausgehen kann. Die Verwaltungsvorschrift wird für gewerbliche Baumaßnahmen angewendet. Baufirmen müssen darauf achten, dass die aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Besonders zur Nachtzeit von 20 Uhr bis 7 Uhr werden an den Lärmschutz höhere Anforderungen gestellt.

Daneben ist es möglich, dass durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung der zeitliche Betrieb von Baumaschinen zusätzlich eingeschränkt wird. Die in der Verordnung aufgeführten Geräte und Maschinen dürfen zum Beispiel in Wohngebieten an Werktagen in der Regel nur von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden.

Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm.