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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof muss weiter geschlossen bleiben

Wegen der Gefahr von abknickenden Ästen muss der Waldfriedhof bis auf Weiteres geschlossen bleiben. 

Für Baustellen gelten je nach Baugebiet unterschiedliche Immissionsrichtwerte. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm werden Immissionsrichtwerte, abgestuft nach Gebietsnutzung und Tageszeit, genannt, bei deren Überschreitung man von einer unzulässigen Lärmbelästigung ausgehen kann. Die Verwaltungsvorschrift wird für gewerbliche Baumaßnahmen angewendet. Baufirmen müssen darauf achten, dass die aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Besonders zur Nachtzeit von 20 Uhr bis 7 Uhr werden an den Lärmschutz höhere Anforderungen gestellt.

Daneben ist es möglich, dass durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung der zeitliche Betrieb von Baumaschinen zusätzlich eingeschränkt wird. Die in der Verordnung aufgeführten Geräte und Maschinen dürfen zum Beispiel in Wohngebieten an Werktagen in der Regel nur von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden.

Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm.