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ein rauchender Schornstein

Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU, englisch Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt) bildet die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen im Gebiet der Europäischen Union. Sie wurde Ende 2010 verabschiedet und trat Anfang 2011 in Kraft. Zielsetzung der Regelung ist unter anderem, die Umweltbelastung durch Industriebetriebe zu verringern. Sie soll dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger angemessen vor Verschmutzungen durch Industrieanlagen zu schützen.

Inzwischen ist die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und die Vorschriften seit 2. Mai 2013 in Kraft. Für die Stadt Schwabach bedeutet dies, dass sie ein Überwachungsprogramm zu erstellen hat. Die jeweils aktuelle Version steht als Download zur Verfügung.

Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen

Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löste die vormalige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führte weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden unter anderem die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet. In § 52 a des novellierten BImSchG ist geregelt, dass für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, Überwachungspläne und Überwachungsprogramme aufzustellen sind.

Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Mittelfranken einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen, einen Überwachungsplan für Deponien und einen Überwachungsplan für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat die Stadt Schwabach ein Überwachungsprogramm für die von ihr zu überwachenden IE-Anlagen erstellt, das als Download zur Verfügung steht.

Zu den in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Aufgaben des Sachgebietes Technischer Umweltschutz gehören unter anderem:

  • Erstellung und Fortschreibung des Überwachungsprogramms für IE-Anlagen für den Bereich Immissionsschutz
  • Vor-Ort-Begehungen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Überwachungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen