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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Neben dem Verkehr sind Maschinen eine wesentliche Ursache für Lärmbelästigungen. Ruhe ist im privaten Bereich ein unabdingbarer Bestandteil für gesunde Wohnverhältnisse.

Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, durch die schädliche Lärmbelästigungen ausgeschlossen werden sollen. Einerseits besteht die Möglichkeit sich privatrechtlich gegen unzulässigen Lärm zur Wehr zu setzen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Reihe von öffentlich rechtlichen Vorschriften, durch die unzulässige Lärmbelästigungen unterbunden werden können. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gesetze einen Anspruch auf absolute Ruhe nicht gewähren.