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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier 

 

Neben dem Verkehr sind Maschinen eine wesentliche Ursache für Lärmbelästigungen. Ruhe ist im privaten Bereich ein unabdingbarer Bestandteil für gesunde Wohnverhältnisse.

Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, durch die schädliche Lärmbelästigungen ausgeschlossen werden sollen. Einerseits besteht die Möglichkeit sich privatrechtlich gegen unzulässigen Lärm zur Wehr zu setzen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Reihe von öffentlich rechtlichen Vorschriften, durch die unzulässige Lärmbelästigungen unterbunden werden können. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gesetze einen Anspruch auf absolute Ruhe nicht gewähren.