Aus gegebenen Anlass möchten wir diejenigen, die an einer Einbürgerung interessiert sind, auf Folgendes hinweisen: Der Bundestag hat am 19. Januar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Diese Änderung tritt jedoch erst frühestens drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass dies frühestens ab Mai 2024 der Fall sein wird. Eine Antragstellung bzw. Terminvergaben nach neuem Recht sind daher voraussichtlich erst ab der 2. Jahreshälfte 2024 möglich.
Weitere Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können Sie hier nachlesen:
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts | Bundesregierung
Sie leben lange in Deutschland, oder Sie sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren. Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, Sie gehören dazu, Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft – aber sie haben noch keinen deutschen Pass? Sollten Sie Interesse haben, sich einbürgern zu lassen, vereinbaren Sie mit uns einen Termin. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über die näheren Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Grundlegende Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auch über die unten angegebenen Link-Verbindungen.