Verlängert: Befristete Aufenthaltserlaubnis für Schutzberechtigte aus der Ukraine!
Die noch gültigen befristeten Aufenthaltserlaubnisse für aus der Ukraine geflüchtete bleiben weiterhin gültig. Die Inhaber dieser Erlaubnisse brauchen keine Verlängerung zu beantragen und müssen die Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Befristete Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wurde bis 2025 verlängert
Nach der Verordnung über die Fortgeltung der befristeten Aufenthaltserlaubnisse für Schutzberechtigte aus der Ukraine werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die zum 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese Erlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes an Ausländer erteilt, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Zur Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Extended: Ukraine Residence Permit!