Bebauungsplan S-92-98 Teil A, 1. Änderung „Östlich der Herderstraße“
in Aufstellung
Die unbebauten Flächen zwischen dem bestehenden Wohngebiet an der Herderstraße und dem Gewerbegebiet an der Wiesenstraße sollen zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Zur Schaffung von Wohnbaufläche und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans S-92-98 Teil A notwendig. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigtem Verfahren nach §13a Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes S-92-98 Teil A, 1. Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern (Fl. Nr.) 1401, 1401/2, 1430/20 und 1433/11 sowie Teilflächen aus den Fl. Nr. 1397/3, 1400/1, 1401/1, 1430/7, 1433/10 und 1433/12 (alle Gemarkung Schwabach).
Verfahrensstand | Datum | |
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X | Aufstellungsbeschluss | 24.11.2023 |
X | Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | 03.06.2024 - 05.07.2024 |
X | Billigungsbeschluss | 21.01.2025 |
X | Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | 03.02.-07.03.2025 |
X | Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | 19.05.-06.06.2025 |
Satzungsbeschluss | ||
Rechtskraft |
Unterlagen zum Verfahren
Abwägungstabelle Ergebnisse ÖA
Anlage zur Begründung Baugrundgutachten
Anlage zur Begründung Verkehrsgutachten
Textliche Festsetzungen Entwurf
Anlage zur Begründung Ermittlung Lärmparameter
Anlage zur Begründung Schallgutachten
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