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Farbige Fläche beschreibt den Bereich des Bebauungsplans.
Bebauungsplan S-92-98 Teil A, 1. Änderung „Östlich der Herderstraße“

in Aufstellung

 

Die unbebauten Flächen zwischen dem bestehenden Wohngebiet an der Herderstraße und dem Gewerbegebiet an der Wiesenstraße sollen zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Zur Schaffung von Wohnbaufläche und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans S-92-98 Teil A notwendig. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigtem Verfahren nach §13a Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes S-92-98 Teil A, 1. Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern (Fl. Nr.) 1401, 1401/2, 1430/20 und 1433/11 sowie Teilflächen aus den Fl. Nr. 1397/3, 1400/1, 1401/1, 1430/7, 1433/10 und 1433/12 (alle Gemarkung Schwabach).

 

  Verfahrensstand Datum
X Aufstellungsbeschluss 24.11.2023
X Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 03.06.2024 - 05.07.2024
X Billigungsbeschluss  21.01.2025
X Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  03.02.-07.03.2025
X Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 19.05.-06.06.2025
  Satzungsbeschluss  
  Rechtskraft  

 

Unterlagen zum Verfahren

Amtsblattbekanntmachung

Abwägungstabelle Ergebnisse ÖA

Anlage zur Begründung Baugrundgutachten

Anlage zur Begründung Verkehrsgutachten

Planblatt Entwurf

Textliche Festsetzungen Entwurf

Begründung Entwurf

Städtebaulicher Entwurf

Anlage zur Begründung Ermittlung Lärmparameter

Geltungsbereich

Anlage zur Begründung Schallgutachten

Anlage zur Begründung saP

Beschluss

Beschlussvorlage

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