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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Das Melde- und Passamt und das Bürgerbüro im Rathaus können Abschriften, Kopien in deutscher Sprache und Unterschriften, die entweder von einer Behörde ausgestellt sind oder bei einer Behörde vorgelegt werden sollen (z. B. Zeugnisse, Rentennachweise, Bewerbungsunterlagen), amtlich beglaubigen.

Nicht beglaubigt werden dürfen standesamtliche Urkunden, da diese nur im Original volle Beweiskraft haben. In diesem Fall stellt das Standesamt neue Urkunden aus.
Auch Grundbuchauszüge, Kaufverträge und ähnliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Unterlagen werden durch Notare oder Ortsgerichte öffentlich beglaubigt.

Gebühren: Beglaubigungen von Unterschriften kosten 10 Euro. Beglaubigungen von Fotokopien in der Regel 5 Euro je Schriftstück.

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.